Gemeinderat: Mindestzuführung wird in Starzach nicht erreicht / Grund- und Gewerbesteuer unverändert

Der Starzacher Gemeindehaushalt 2017 samt Satzung ist vom Gemeinderat mit einer Gegenstimme (Alfredo Vela Orellana) beschlossen worden.

Starzach. Die Einnahmen und Ausgaben von 11,2 Millionen Euro haben sich gegenüber dem vorgelegten Entwurf um je 30 000 Euro erhöht. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen jetzt 9,16 Millionen Euro und den Vermögenshaushalt 2,04 Millionen Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf eine Million Euro festgelegt. Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) mit 320 v. H. und B (Grundstücke) mit 370 v. H. sowie die Gewerbesteuer mit 340 v. H bleiben unverändert.

Vom Gesamthaushalt hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung bereits gehörige Ausgaben genehmigt. So erhalten die Feuerwehr Starzach für Gerätebeschaffung, Aus- und Fortbildung und Büroausstattung 30 700 Euro und für die Anschaffung neuer Uniformen 38 000 Euro, die Grundschule 27 600 Euro und die Kindergärten für Spielmaterial und sonstige Zweckausgaben 39 000 Euro. Für eine Tragkraftspritze der Wachendorfer Wehr sind 13 000 Euro genehmigt.

Die Wachendorfer Kläranlage bekommt ein neues Rührwerk am Regenüberlaufbecken für 22 000 Euro. Erwartungsgemäß gab es hier Diskussionsbedarf im Hinblick auf eine mögliche künftige Mitbenutzung der Kläranlage Bietenhausen.

Die Fraktion "Freie Bürger Starzach" (FBS) stelle den Antrag, für ein Gutachten zum Anschluss der Wachendorfer Kläranlage an die Anlage in Bietenhausen für 30 000 Euro auszugeben, denn auf mittlere Sicht (etwa 15 Jahre) scheine der Anschluss wirtschaftlich sinnvoll zu sein, was das Gutachtern untermauern solle. Kämmerer Tobias Wannenmacher wies darauf hin, dass 2016 der Stromverbrauch durch neue Geräte deutlich gesenkt werden konnte.

Neuer Radlader für den Bauhof

Für einen neuen Radlader beim Bauhof sind 60 000 Euro genehmigt und für die Anschaffung eines Lkws, ebenfalls für den Bauhof, wurde eine Verpflichtungsermächtigung von 70 000 Euro bereitgestellt für den Fall, dass das bisherige Fahrzeug im Herbst den TÜV nicht übersteht.

Wie in den Vorjahren gibt es eine positive Zuführungsrate des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt. Sie beträgt 77 515 Euro und fällt wie bereits im Vorjahr (72 755 Euro) sehr niedrig aus. Die Mindestzuführung wird nicht erreicht. Stattdessen muss im Vermögenshaushalt auf sogenannte Ersatzdeckungsmittel wie Bauplatzverkaufserlöse zurückgegriffen werden, um den Haushaltsausgleich zu gewährleisten.

Bürgermeister Thomas Noé sprach von einem soliden Haushalt, der "genehmigungsreif" sei und sämtliche Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllen werde.