Gemeinderat: Ausbau des Tourimuses

Starzach (ab). Im Rahmen des Teilprojekts "Gewerbe und Nahversorgung" und der Ausweisung von Wanderwegen im Rahmen der Flurneuordnung der Starzacher Höhengemeinden soll auch eine Beschilderung der Wanderwege erfolgen.

Dabei spielt für deren Benutzung das Thema Verkehrssicherungspflicht eine besondere Rolle. Insbesondere in den Abschnitten, die durch Privatwald führen, ist es ratsam, versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen zu klären um so Rechtssicherheit zu schaffen.

Daher soll zwischen den privaten Waldbesitzern und der Gemeinde eine Vereinbarung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht und einer möglichen Haftpflicht abgeschlossen werden.

Durch die Ausweisung von Wanderwegen will die Gemeinde den sanften Ausbau des Tourismus fördern. "Unser Ziel ist es, Naherholungssuchenden die schöne Landschaft und die Sehenswürdigkeiten näher zu bringen", so Bürgermeister Thomas Noé.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer Vereinbarung über die Regelung der Verkehrssicherungspflicht und Haftung entlang der Wanderwege zu.