Gemeinderat: Preis wird auf 8,90 Euro je Hektar Wald festgesetzt / Verträge laufen im März 2017 aus

Die "Jagdgenossenschaft Starzach" hat auf ihrer Versammlung am 27. September beschlossen, ihre Verwaltung wieder auf den Gemeinderat zu übertragen.

Starzach. Der Reinertrag aus der Jagdverpachtung soll auch künftig der Gemeinde zustehen. Der den Jagdgenossen vorliegende Satzungsentwurf wurde im Gemeinderat im Wesentlichen befürwortet.

Die bisherigen Jagdpachtverträge für die verschiedenen Jagdbezirke laufen Ende März 2017 aus. Durch die Novellierung des Jagdrechts muss jetzt zwingend eine Anpassung der Pachtverträge und der Angliederungsverträge erfolgen. Mit den bisherigen Jagdpächtern und Interessierten an der Jagdpacht wird die Gemeinde alsbald Gespräche führen.

Derzeit gibt es 16 Jagdpächter

Zur Zeit bestehen sechs Jagdbezirke: Bezirk I Felldorf, Bezirk II Börstingen, Bezirk III Sulzau und Eigenjagd Freiherr von Raßler, Bezirk IV Wachendorf Nord, Bezirk V Wachendorf Süd und Bezirk VI Bierlingen mit zusammen 16 Jagdpächtern. Hinzu kommen weitere vier Eigenjagdbezirke.

Diskussion gab es im Gemeinderat über die Höhe der Pachtpreise für Feld- und Waldgrundstücke. Harald Buczilowski plädierte im Hinblick auf die höheren Preise benachbarter Gemeinden für einen höheren Ansatz als den von der Gemeinde für den Wald vorgeschlagenen Betrag von 8,90 Euro je Hektar.

Letztendlich folgte der Gemeinderat aber dem Verwaltungsvorschlag: 8,90 Euro je Hektar Wald (bisher 7) und 2,90 Euro je Hektar Feld (bisher 2,70). Gleichzeitig wurde die neue Satzung und der Jagdpachtvertrag beschlossen und die Gemeinde als Verwalter der Jagdgenossenschaft beauftragt.