Kommunales: Landratsamt Tübingen akzeptiert das Urteil zur Vergrößerung des Starzacher Netto-Marktes

Starzach. Das Landratsamt Tübingen wird das im Zusammenhang mit der geplanten Vergrößerung des Netto-Markts in Starzach ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Mai 2017 akzeptieren. Damit ist der Weg frei für die Erweiterung des Nettomarkts. Der Entscheidung des Landratsamts ging eine Besprechung mit dem Regierungspräsidium Tübingen voraus. Angesichts des Umstands, dass das Verwaltungsgericht in seinen Urteilsgründen ausdrücklich festhielt, dass es sich vorliegend um eine Einzelfallentscheidung und nicht um eine grundsätzliche Entscheidung für die Einzelhandelssteuerung im Ländlichen Raum handelt, konnte das Regierungspräsidium seine Bedenken gegen das Urteil zurückstellen.

Großflächiger Einzelhandel eigentlich nicht zulässig

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Umstand, dass normalerweise großflächiger Einzelhandel mit Verkaufsflächen über 800 Quadratmetern in kleineren Gemeinden nicht zulässig ist beziehungsweise zur Sicherung der Grundversorgung nur in engen Grenzen in Sonder- und Kerngebieten im Wege einer Bauleitplanung zugelassen werden kann. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Landratsamt Tübingen betonten in diesem Zusammenhang die große Bedeutung einer ausreichenden Nahversorgung in den ländlichen Gemeinden. Nur mit einer ausreichenden und ansprechenden Nahversorgung sei es möglich, den Menschen im Ländlichen Raum angemessene Lebensbedingungen zu schaffen und einer Landflucht vorzubeugen.