In Stuttgart könnte der Mangel an Sozialwohnungen womöglich noch größer werden – Grund ist eine Entscheidung im Wirtschaftsministerium. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Auf den ersten Blick geht es um eine Formalie. Doch der Effekt könnte die gesamte Wohnbaupolitik des Stuttgarter Rathauses auf den Kopf stellen.

Stuttgart - Auf den ersten Blick geht es um eine Formalie. Doch der Effekt könnte die gesamte Wohnbaupolitik des Stuttgarter Rathauses auf den Kopf stellen.

Der Streit dreht sich um das Instrument der mittelbaren Belegung. Städtische Grundstücke sollen künftig zu 60 Prozent mit Sozialwohnungen bebaut werden. Das hat der Gemeinderat im Sommer beschlossen. Doch damit etwa am Neckarpark, auf dem Feuerbacher Schoch-Areal oder auf dem Gelände des Bürgerhospitals keine sozialen Brennpunkte geschaffen werden, soll die Hälfte der vorgegebenen Sozialwohnungen an anderer Stelle entstehen. Ein Investor kann also Wohnungen, die ihm an anderer Stelle bereits gehören, zu Sozialwohnungen umwandeln. Für den Bau der geförderten Wohnungen erhält der Investor Geld des Landes. Dieses Vorgehen nennt sich mittelbare Belegung, und dagegen regt sich erbitterter Widerstand.

Dieser Widerstand scheint nun Gehör zu finden. Nun bestätigt Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) Informationen unserer Zeitung und erklärt, sie sei gewillt, die mittelbare Belegung vonseiten der EU auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Den Bauherren, die mit den entsprechenden Fördermitteln kalkulieren, steht eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang bevor. Es droht unter anderem die Rückzahlung von Fördermitteln. In der Folge rechnen Experten mit deutlicher Zurückhaltung bei Investitionen in den geförderten Wohnungsbau.

Ministerin bestätigt Gang nach Brüssel

Die Ministerin verkündet ihre Absicht in einem Gespräch mit dem Verbandsmagazin der Freien Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg (BFW). Die mittelbare Belegung sei „nicht ohne Weiteres mit der EU-Beihilferechtskonformität zu vereinbaren“, so die Kritik des Verbands. Die Ministerin wird in dem Interview konkret gefragt, ob sie vor diesem Hintergrund prüfen lässt, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

Hoffmeister-Kraut antwortet: Förderungen des Landes müssten auf einer verlässlichen Grundlage erfolgen. Deshalb werde man zum Schutz der Empfänger sicherstellen, dass die künftige Förderung auch hinsichtlich der mittelbaren Belegung den rechtlichen Vorgaben entspreche. Der BFW wertet dies als klares Zeichen für den Gang nach Brüssel.

Dazu sagt Silke Walter, die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums: „Das Ministerium hat entschieden, die Frage der Übereinstimmung der mittelbaren Belegung mit dem Beihilferecht an die Dienststellen der EU-Kommission heranzutragen.“ Diese Bitte ziele auf eine Klärung noch vor dem Start des für das kommende Jahr geplanten Förderprogramms ab, so die Sprecherin weiter. „Da dieses voraussichtlich erst zum 1. April 2017 in Kraft treten wird, dürfte ein genügender Zeitraum für die angestrebte Klärung verbleiben.“

Der Sprecher der Landeshauptstadt, Sven Matis, erklärt: „Die mittelbare Belegung ist für Stuttgart enorm wichtig.“ Das Instrument mache es für private Investoren überhaupt erst interessant, neue Sozialmietwohnungen zu bauen, so Matis weiter. Und: „Wenn wir den Bestand an Sozialwohnungen erhalten und ausbauen wollen, geht das nicht ohne mittelbare Belegung.“ Der Geschäftsführer der städtischen Wohnbautochter SWSG, Samir Sidgi, bestätigt: „Es wäre ein großes Problem, könnte dieses Instrument nicht ohne Angst vor drohenden Rückzahlungen genutzt werden.“ Diese Sorge mache Investitionen in Bauprojekte natürlich extrem schwierig, so Sidgi weiter. „Das ist keineswegs trivial.“

Die Nachricht löst auch an anderer Stelle Unmut aus. „In Stuttgart basiert sogar das ganze Konzept im Neckarpark mit hohem Sozialwohnungsanteil darauf, dass die mittelbare Belegung angewandt wird“, erklärt Rolf Gaßmann, der Vorsitzende des Mieterbunds im Südwesten. „Wir befürchten aufgrund der Prüfung eine geringere Abnahme der Fördermittel.“

Überraschend an der Entscheidung für den Gang nach Brüssel ist ein weiteres Detail. Nach Informationen unserer Zeitung kam es im Rahmen der Wohnraum-Allianz des Landes zu einer Abstimmung. Die Frage: Soll die mittelbare Belegung in Brüssel geprüft werden? Offenbar fiel das Votum mit sieben zu zwei Stimmen deutlich gegen den Weg zur EU aus.

Erfahrung mit Prüfung durch die EU

Aus Sicht des Mietervereins aus gutem Grund. „Die Erfahrung des letzten Gangs nach Brüssel zeigt, dass die Wohnbauunternehmen das Förderprogramm nicht abnahmen, solange der Vorbehalt der Rückzahlung gegeben war“, erklärt Gaßmann. Im Jahr 2012 war ebenfalls ein von Fachleuten als sinnvoll eingestuftes Instrument der Wohnbauförderung vom Ministerium zur Prüfung an die EU weitergeleitet worden.

Der BFW bleibt dabei, dass die Prüfung korrekt ist. Der Verband kritisiert, dass die Förderung für neue Sozialwohnungen aufgrund der mittelbaren Belegung in ältere Gebäude fließt. BFW-Geschäftsführer Gerald Lipka erklärt: „Wenn langfristig mehr sozial geförderte Wohnungen auf dem Mietmarkt verfügbar sein sollen, müssen tatsächlich auch zusätzliche neue Wohnungen für dieses Marktsegment gebaut werden.“ Die derzeitige Praxis führe jedoch dazu, dass der staatlich subventionierte Neubau im mittel- oder hochpreisigen Segment angeboten werde, so der Geschäftsführer weiter. „Aus Sicht des BFW Baden-Württemberg stellt diese Praxis einen Etikettenschwindel dar.“

Tatsächlich steckt hinter dem Bemühen des Verbands auch das Interesse der Mitgliedsunternehmen. Im Unterschied zu kommunalen Wohnungsbauern wie der SWSG verkaufen private Bauträger ihre Immobilien nach der Fertigstellung meist. Sie haben also kaum Bestände, die sie zu Sozialwohnungen umwandeln könnten – ihnen fällt somit der Zugang zu städtischen Grundstücken und zur Landesförderung schwer, da sie die mittelbare Belegung kaum nutzen können.