Arbeitsgericht: Arbeitnehmer nach mehreren erfolglosen Operationen gekündigt

St. Georgen (leo). Weil bei einem 59-jährigen Mitarbeiter sich die Fehltage häuften, wurde ihm gekündigt. Zuerst wurde er an der Hand operiert, Dann folgte ein Eingriff wegen eines Fersensporns. Zuletzt kam die Schulter dran. Die entsprechenden positiven Voraussagen der Ärzte vor den Eingriffen, bezüglich des Gesundungsprozesses des Patienten erfüllten sich nicht. Es erfolgte die Kündigung.

Deshalb wollte der Arbeitgeber, ein regionales Unternehmen der Metallbranche, nach mehreren Gesprächen mit seinem Mitarbeiter so nicht mehr weitermachen. Dem Mitarbeiter, der "ein halbes Leben", so sein Anwalt, in der Firma gearbeitet hatte, bescheinigten seine Ärzte wohl ein Ende seiner Leiden. Aber das sei früher auch schon gewesen, so die Arbeitgebervertreterin, Für eine Rente hat es anscheinend nicht gereicht, nachdem man mit dem Rentenberater gesprochen habe. Der Vorsitzende Richter sah hier für den Kläger, der auch noch schwerbehindert ist, aufgrund seiner Diabetes und einer Herzkrankheit, auch keine Möglichkeit zu vermitteln. Man wird deshalb sich in einem Kammertermin weiterhin streiten. Der Richter hat deshalb einen Kammertermin angeordnet. Dann müssen die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden. Auch die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung muss bis Kammertermin noch vorliegen.