Lastwagenfahrer gerät bei Strafe in Zahlungsrückstand / Vermieterin vergisst Überweisung

St. Georgen (leo). Dass man seine finanziellen Verpflichtungen, zumal bei Gerichtssachen, nicht delegieren, sondern selbst erledigen sollte, zeigte sich jüngst bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Villingen. Angeklagt war ein Lastwagenfahrer wegen Nötigung.

Zwischen St. Georgen und Villingen auf der B 33 war der Fahrer mit seinem 40-Tonnen-Brummi unterwegs. Anscheinend fuhr vor ihm ein Auto, das abwechselnd mal langsam fuhr, abbremste und dann wieder beschleunigte. Der Lkw-Fahrer kam nach iegener aussage dadurch in Not. Er wollte einen Unfall vermeiden und befürchtete, dass der Hintermann auf seinen Lastwagen auffuhr. Deshalb betätigte er die Lichthupe. Die Insassen des vorausfahrenden Autos zeigten den Brummifahrer wegen Nötigung im Straßenverkehr an.

Der Lkw-Fahrer wurde mit einem Strafbefehl zu einer Geldbuße von insgesamt 300 Euro, zahlbar in Raten von 50 Euro verurteilt. Der Brummifahrer beauftragte seine Vermieterin, die Raten für ihn zu überweisen. Das tat sie aber nur einmal. Durch den Zahlungsrückstand kam die Sache wieder ins Rollen, beziehungsweise kam es zu einer Verhandlung vor dem Gericht in Villingen. Es drohten ihm eine höhere Geldstrafe, Strafpunkte bis zu einer Haftstrafe. Bei der Verhandlung argumentierte der Angeklagte, dass er niemanden im Straßenverkehr gefährden wollte. Seine Vermieterin hätte die Raten nicht überwiesen.

Der Richter schlug vor, die Strafe in 40 Euro-Raten umzuwandeln und das Verfahren einzustellen. Angeklagter und Staatsanwältin waren damit einverstanden und der Angeklagte versprach, zukünftig seine Raten persönlich und pünktlich zu überweisen.