Abgerissen und neu gebaut werden soll die Trafostation "Hundeplatz" auf der Seebauernhöhe, die noch nach einer ehemaligen Vereinseinrichtung benannt ist. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunalpolitik: Trafostation "Hundeplatz" auf der Seebauernhöhe wird erneuert

Von Hans-Jürgen Kommert

St. Georgen. Kurz vor der Sommerpause hielt der Technische- und Umweltausschuss noch einmal Sitzung. Viel war es nicht, was auf der öffentlichen Tagesordnung stand, doch einige Punkte davon erwiesen sich als durchaus wichtig.

Dennoch – eine wichtige Sache musste nachgereicht werden: Bereits abgehakt und für die Stadt als sehr wichtiges Baugesuch angesehen wird das künftige Hotel, das an Stelle der derzeitigen Industriebrache Tobias Bäuerle entstehen soll.

Zwei Befreiungen hat man offensichtlich aber vergessen: Die Balkone und ein Treppenhaus, die beide über die südliche Baugrenze ragen werden. Die Balkone ragen auf einer Länge von 26,50 Metern einen Meter über die Baugrenze hinaus, die Treppe auf einer Länge von 5,30 Metern sogar 1,5 Meter. Der TUA segnete diese Überschreitungen einstimmig ab. Abgerissen und neu gebaut werden soll die Trafostation auf der Seebauernhöhe, die noch nach einer ehemaligen Vereinseinrichtung benannt ist – die Trafostation "Hundeplatz". Da auf Gemarkung Tennenbronn im Gewann Steigers Eck 2 weitere Windkraftanlagen gebaut werden, sei der Neubau der Trafostation notwendig geworden, mit einer Übergabestation für den Windstrom, die von der "Vento Ludens" GmbH betrieben wird. Da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, hatte der Ausschuss nur die Möglichkeit, das Einvernehmen zu versagen oder zu erteilen – die Mitglieder entschieden sich einstimmig für Letzteres. Wie es mit der Windkraft auf der St. Georgener Gemarkung weiter geht, wird erst im September beschlossen, so Bürgermeister Michael Rieger. Im Sandreuteweg im Baugebiet Vohenlohe soll ein Wohnhaus entstehen, was eigentlich im Kenntnisvergabeverfahren möglich wäre – wenn da nicht zahlreiche Befreiungen vom Bebauungsplan nötig wären. Eine geplante Doppelgarage unterschreitet beispielsweise den Waldabstand. Macht nichts, so Bauamtsleiter Reinhard Wacker, da eine Garage nicht regelmäßig dem Aufenthalt von Personen dient. Zum zweiten unterschreitet das Haus die im Schemaschnitt festgelegte Höhe von Einfamilienhäusern um zwei Meter – liegt aber laut Wacker ebenfalls im Bereich der umliegenden Bebauung. Durch so genannte "Zwerchgiebel" wird die zulässige Dachneigung in diesem Bereich um 15 Grad unterschritten – und zugleich ist die zulässige Traufhöre ebenfalls im Bereich der Zwerchgiebel um rund 180 Zentimeter überschritten. Zwar stimmte der Ausschuss den Befreiungen zu, doch Barbara Bahsitta (SPD) hatte eine generelle Anmerkung: Selten habe sie ein Baugesuch erlebt, das nicht irgendeine Befreiung brauche. Ob es denn nicht möglich sei, die Bebauungspläne so einzurichten, dass weniger Befreiungen nötig seien. "Wenn man das machen wollte, wäre das so weit gefasst, dass auch Häuser gebaut werden können, die wir sicher nicht haben wollen", entgegnete ihr der Bauamtsleiter. Neben den genannten Gesuchen gab es sechs Baugesuche, die im Kenntnisgabeverfahren abgearbeitet werden konnten, das heißt, die der Bürgermeister direkt genehmigen konnte, weil sie den bebauungsplanrechtlichen Vorgaben entsprechen oder kein Einvernehmen erfordern.