Alle Ortschaftsräte der Stadt bei einer gemeinsamen Beratung zum Thema Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen. Foto: Hübner Foto: Schwarzwälder-Bote

Windkraft: Rege Diskussionen um Flächennutzungsplan / Votum fast nur im Gemeinderat einstimmig

Recht eindeutig, aber nicht einmütig fiel das Votum der Ortschaftsräte aus, die sich zum Thema Windkraft und Flächennutzungsplan am Montag zu einer gemeinsamen Sitzung trafen. Der Gemeinderat war dagegen gestern Abend einstimmig für den Teilflächennutzungsplan.

St. Georgen-Peterzell. Ziel in den vergangenen dreieinhalb Jahren sei immer gewesen, ein rechtlich einwandfreies Verfahren hinzubekommen, so Bürgermeister Michael Rieger. Durch die Aufhebung der Regionalpläne sei Windkraft im Außenbereich privilegiert. Es bestehe ein Anspruch auf Bau, wenn die Erschließung gesichert sei und keine öffentlichen Belange dagegen sprächen. Deshalb habe sich der Gemeinderat entschlossen, die Ansiedlung zu steuern.

Man habe Sorgen der Bürger ernstgenommen und sei so transparent wie möglich gewesen. Das werde insbesondere von Auswärtigen nicht so gesehen, die hier Stress machten. Es wäre mehr als fair, wenn diese ihre wahren Motive an den Tag legten. Nur Bürger, denen vor Ort die Windkraft zugemutet werde oder die um das Landschaftsbild fürchteten, hätten ein nachvollziehbares Motiv. Er sei gebeten worden gegen den Flächennutzungsplan (FNP) zu stimmen, so Rieger. Das könne er beim besten Willen nicht machen.

Die Verwaltung habe viel einstecken müssen, obwohl sie nicht Verursacher des Problems sei. Vor allem in Oberkirnach seien die Sorgen groß. Der Mindestabstand sei vom Gemeinderat nicht beliebig steuerbar. Zudem müsse er sich von Befürwortern die Frage gefallen lassen, wann man endlich in die Gänge komme. Rieger hatte Umweltminister Franz Untersteller bezüglich eines höheren Abstands angeschrieben. Der antwortete, dass der Außenbereich zur Aufnahme störender Nutzungen bestimmt und ein geringeres Schutzniveau als in Wohngebieten in Kauf zu nehmen sei.

Im Gespräch mit dem Regierungspräsidium habe man 450 Meter erreicht. Von der CDU angesprochene 1000 Meter gelten nur unter bestimmten Bedingungen und nur bei reinen Wohngebieten. Alles, was an Abständen hinzukomme, mache die Sache nichtig. "Wir haben alles gemacht, was nur möglich ist."

Gottfried Hage von "Hage & Hoppenstedt" bestätigte gesetzlich festgelegte Privilegierung von Windkraftanlagen. In St. Georgen seien als Flächen nur noch Schlossberg und Steinwald mit etwa 33 Hektar übrig. Diese wurden von Behörden in ihren Stellungnahmen nie infrage gestellt. Zwar sprach die untere Naturschutzbehörde von sehr hochwertiger Landschaft, meinte aber, dass der Naturschutz ausreichend berücksichtigt sei.

Viele Einwendungen der Bürger beträfen die Genehmigungsplanung. Dort solle das Landschaftsbild ausreichend berücksichtigt werden. Unterschiedliche Abstände widersprächen nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Optisch bedrückende Wirkung sei nur im Ausnahmefall anzunehmen. Eine Umfrage der Hochschule Furtwangen ergab, dass sich ein Drittel der Gäste durch Windkraft gestört fühlen, es gebe aber Gemeinden, in denen die Zahlen trotzdem zunahmen. Eine Entwertung von Immobilien könne man nicht verallgemeinern.

Nachtbefeuerung nur, wenn Flugzeuge kommen

Man könne beim FNP keinen Wissenschaftsstreit führen. Zur Gefährlichkeit von Infraschall komme das Land zu anderen Einschätzungen. Nachtbefeuerung solle nur anspringen, wenn Flugzeuge in der Nähe seien. Mangelnde Wirtschaftlichkeit sei Betreiberrisiko. Der FNP beziehe sich nur auf Windkraft, Alternativen könne er nicht untersuchen. Laut Hage wäre es wünschenswert, wenn man insgesamt Einsparungen und Alternativen suche. Das sehe der Gesetzgeber aber nicht vor.

Michael Otte vom Ortschaftsrat Peterzell lobte die Gemeinde. Er sprach Überbauungsverbote im Bundesfernstraßengesetz an. Das müsse man mit dem Regierungspräsidium absprechen, so Hage. Laut Otte verringert sich die Windhöffigkeit über Wald, so dass höchstens ein Ertrag von 47 Prozent möglich sei. Die Bedingungen sind den Betreibern laut Hage bekannt. Laut Otte gibt es optisch bedingte Maximalhöhen, seiner Berechnung nach im Steinwald 185 Meter, am Schlossberg 145. Die könnte man laut Rieger aufnehmen.

Zuhörer Matthias Stockburger nannte es eine Unverschämtheit, dass sich Politiker nicht informieren und keine Fachingenieure gehört werden. Er finde den FNP gut, da er nicht zu verhindern war, so Edgar Schmieder. Er zeigte anhand eines Zeitungsberichts, dass Theorie und Praxis oft weit auseinanderliegen. Es gebe beim Bürgerwindpark "Südliche Ortenau" massive, durch das Landratsamt bestätigte Probleme mit Infraschallpulsen. Womöglich müsse die Anlage zu 80 Prozent abgeschaltet werden. In St. Blasien sprängen Hotelinvestoren ab, solange nicht klar sei, ob dort Windkraft komme.

Nach der Genehmigung des FNP durchliefen Anlagen das Emmissionsschutzverfahren des Landratsamts, so Stadtbaumeister Reinhard Wacker. Die Stadt erfahre zeitverzögert davon und müsse dann im Gemeinderat diskutieren. Zur Ablehnung müsse es rechtlich nachvollziehbare Gründe geben. Nicht zwingend sei Nachbaranhörung.

Nach der Beratung stimmten Peterzell und Stockburg einstimmig für den FNP, in Langenschiltach vier dafür und zwei dagegen, in Brigach gab es fünf Ja- und zwei Nein-Stimmen.

Nur in Oberkirnach wurde der FNP mit drei gegen eine Stimme abgelehnt.