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Für Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter heißt es nun, ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen.

St. Georgen - Der Winter hat am Wochenende Einzug in die Bergstadt gehalten. Für die Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter heißt es nun, ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen.

Nach einer kleinen Pause werden morgen, Mittwoch, bereits weitere Schneefälle erwartet. Der städtische Räumdienst war bereits fleißig unterwegs. Die Bevölkerung hat ihre Schippen, Schieber oder anderes Räumgerät bereits ausgepackt. Schneefräsen kamen bislang eher noch nicht zum Einsatz. Aber auch hier wird es höchste Zeit, diese einsatzbereit zu halten.

Am Winterberg hat ein Hausbesitzer sich besonders gründlich vorbereitet. Er hat seine Einfahrt zum Rosenweg sowie seinen befestigten Vorplatz und mit den Garageneinfahrten mit rot markierten Stöcken ausgesteckt. Jetzt weiß er auch nach starkem Schneefall, welchen Bereich er räumen kann.

Gemeinde-Satzung regelt alle Pflichten

Damit die Gehwege nicht zur gefährlichen Rutschbahn werden, ist in der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung festgelegt, was auf öffentlichen Flächen erforderlich ist: Demnach sind Gehwege morgens bis 6.45 Uhr zu räumen und zu streuen. An Sonn- und Feiertagen hat der Fußgänger erst ab 8 Uhr Anspruch auf schnee- und eisfreie Wege. Die Pflicht endet erst um 20 Uhr.

Wenn zwischendurch Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Bei entsprechendem Schneefall sind diese Arbeiten gegebenenfalls zu wiederholen. Wo keine Gehwege sind, ist die Straße entlang der Grundstücksfläche in einer Breite von einem Meter freizuschaufeln.

Auch der Einsatz von Streusalz ist in der Räum- und Streusatzung geregelt. Dieser ist "auf ein unumgängliches Mindestmaß zu begrenzen". Das schont Natur, Grundwasser sowie die Pfoten von Tieren. Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt St. Georgen unter "Rathaus/Bekanntmachungen und Satzungen" einsehbar.

Weitere Informationen: http://www.st-georgen.de