Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen / Verkehrsberuhigter Bereich hat besondere Regeln

Von Dieter Vaas

St. Georgen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich – wie in der oberen Gerwigstraße – werden oft die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht eingehalten.

Innerhalb des Verkehrsberuhigten Zone gilt immer: Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Die Fußgänger dürfen auf der anderen Seite den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig. Ausgenommen sind das Halten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

Wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel "Rechts-vor-links", sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind. Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß der Straßenverkehrsordnung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist der Kraftfahrzeugführer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.