Gemeinderatsausschuss: Ende im Kampf gegen Windmühlen in Sicht / Bauvorhaben erhält Grünes Lich

St. Georgen. Der Technische Ausschuss des Gemeinderats beschäftigte sich mit teilweise nicht ganz einfachen Bauvorhaben.

Im Sandreuteweg soll ein Einfamilienhaus entstehen, das einige Befreiungen benötigt. Unter anderem wird geländebedingt die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe von zwei Metern über Straßenniveau um 1,67 Meter unterschritten, die zulässige Dachneigung von 40 Grad dagegen um fünf Prozent überschritten. "Völlig unkritisch," so Stadtbaumeister Reinhard Wacker. Um 22 Zentimeter breiter als die zulässige Breite von Dachaufbauten ist die geplante Widerkehr, bei der zugleich die zulässige Traufhöhe um rund 1,38 Meter überschritten wird. Eine nötige Stützmauer muss ebenfalls befreit werden, weil sie außerhalb des Baufensters in der Waldabstandsfläche liegt. Sie unterliegt einem Pflanzgebot. Die Krone der Mauer muss aber mindestens 1,50 Meter von der südlichen Grundstücksgrenze entfernt liegen. Dies Befreiungen konnte der Ausschuss einstimmig mit tragen.

Der Hof nahe der Brigachquelle will laut Ortsvorsteher und Ausschussmitglied Georg Wentz ein Stall- und Heul agergebäude an das bestehende Hofgebäude anbauen. Der Landwirt erzeuge Heumilch, er verzichtet somit auf Silage, was aber einen erhöhten Platzbedarf erfordert, wusste Wentz. Vorbehaltlich der baurechtlichen Zulässigkeit und der Zustimmung der Fachbehörden erteilte der Technische Ausschuss auch hier seine Zustimmung.

Im Stockwald will ein Hausbesitzer, der nicht landwirtschaftlich tätig ist, einen bestehenden Schopf im Krumpenlochweg abreißen und durch einen größeren Schopf ersetzen. Ein zweiter Schopf soll ebenfalls entfernt und durch ein Stallgebäude mit Futterlager ersetzt werden. Die Ausschussmitglieder befürworteten das Vorhaben, das aber nicht priviligiert ist. Die Fachbehörde hat über das Vorhaben zu entscheiden, weil es im Außenbereich liegt.

Zweieinhalb Jahre führen Bettina und Jürgen Oehl im Erlenmoos in Langenschiltach einen Kampf gegen Windmühlen. Sie wollen den Hof im Erlenmoos erhalten und den "alten" Hof wieder nutzbar machen, was bei einer Deckenhöhe im "Hägenlochhof" von rund 1,70 Meter kaum vorstellbar war. Unter anderem soll eine normale Deckenhöhe erreicht werden, indem der Dachstuhl erneuert und das Dach um rund 40 Zentimeter angehoben wird. Bis Januar 2017 liefen die Verhandlungen, weil das Landesdenkmalamt das Vorhaben nicht befürwortete. Stadt, Landratsamt und der Landtagsabgeordnete Karl Rombach machten sich stark für das Paar. Laut Mitteilung des Landratsamts muss nun die Landesdenkmalsbehörde beim erneuten Antrag nicht mehr beteiligt werden, allerdings erlösche mit erteilter Genehmigung die Kulturdenkmalseigenschaft. Die Stadtverwaltung hatte 2015 das Einvernehmen erteilt. Der Technische Ausschuss schloss sich einstimmig an.