Bäume und Büsche sind bereits gerodet. Eine Wohnbebauung auf dem Grundstück im Bereich Adlerbergstraße/Döbeleweg ist aber rechtlich nicht möglich. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderatsauschuss: Keine Wohnbebauung und keine Spielautomaten

Von Dieter Vaas

Im Außenbereich am Adlerberg soll keine Wohnbebauung erfolgen. Auf der Sommerau könnte im ehemaligen Gasthaus Schützen eine Spielothek entstehen. Beide Vorhaben lehnte jetzt der Technische Ausschuss des Gemeinderats ab.

St. Georgen. Dem Plenum lag eine Bauvoranfrage zum Neubau von vier Doppelhaushälften auf einem Grundstück an der Adlerbergstraße/Döbeleweg vor. In direkter Nachbarschaft befand sich früher eine Gießerei. Später produzierte hier die Firma Granacher. Außerdem gibt es bereits ein Wohnhaus und ein Bürogebäude. Das Areal befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan besteht nicht.

Wie Stadtbaumeister Reinhard Wacker betonte, sei für das Vorhaben keine Genehmigung möglich. Eine notwendige Außenbereichssatzung ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt nicht möglich, "weil es an der Wohnbebauung von einigem Gewicht fehlt", so die Begründung.

Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass eine Wohnbebauung in diesem Bereich den Zielen des Flächennutzungsplans widerspricht. Die Wohnbebauung würde direkt an die gewerblich genutzte Fläche angrenzen. Dies berge Konfliktpotenzial, weil das faktische Wohngebiet in die gewerbliche Fläche erweitert würde.

Hansjörg Staiger (SPD) sah die Situation nicht so drastisch, weil Wohnbebauung in der Nachbarschaft bereits vorhanden sei. Gerhard Jäckle (Freie Wähler) hielt dagegen, die Stadt sollte sich den Bereich freihalten fürs Gewerbe.

Der Ausschuss verweigerte schließlich bei einer Enthaltung das Einvernehmen. So hieß es auch bei der Abstimmung einer weiteren Bauvoranfrage. Dabei ging es um das Vorhaben, im ehemaligen Gasthaus Schützen zwölf Spielautomaten aufzustellen.

Mit Bahnhof in Peterzell nicht vergleichbar

Auch hier handelt es sich eindeutig um einen Außenbereich, so Wacker. Deshalb sei das Vorhaben nicht zulässig. Die Situation sei auch nicht mit dem Bahnhof in Peterzell vergleichbar. Dort habe zudem der Denkmalschutz eine Rolle gespielt.

Ortsvorsteher Georg Wentz (FDP) versicherte, der Ortschaftsrat habe sich mit einer Entscheidung sehr schwer getan. Der große Wunsch sei eine Belebung der Gastronomie. Dies sei mit Spielautomaten aber nicht der Fall. Davon gebe es in Peterzell und St. Georgen genug. Deshalb habe der Ortschaftsrat sich gegen das Vorhaben ausgesprochen.