Die Grässlin GmbH entlässt rund 60 Mitarbeiter und schließt ihr Werk in Peterzell. Foto: Kaufmann

Betriebe aus Region könnten Beschäftigte übernehmen. Verluste in Millionenhöhe eingefahren.

St. Georgen-Peterzell - Die Grässlin GmbH sucht nach sozial verträglichen Lösungen für rund 60 Mitarbeiter, die wegen einer Produktionsverlagerung und einer Neuausrichtung des Unternehmens ihren Arbeitsplatz verlieren werden.

Diese Woche fand ein Treffen mit Bürgermeister Michael Rieger statt. Bereits seit dem 19. Mai gibt es Gespräche mit Betrieben aus der Bergstadt und der Region, heißt es in einer Presseverlautbarung vom Donnerstag.

Aktuell beschäftigt Grässlin 147 Mitarbeiter. Von der Verlagerung sind die Fertigung und fertigungsnahe Bereiche betroffen. Mit rund 60 Mitarbeitern werde über Umschulungs- und neue Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Unternehmen gesprochen. Vom Mechatroniker bis zum Montagearbeiter, Elektroinstallateur oder Maschinenbediener werden von Betrieben aus St. Georgen und der Umgebung gesucht.

Um den betroffenen Mitarbeitern den Zugang zu vakanten Stellen zu erleichtern, hat Grässlin eine eigene Jobbörse eingerichtet. "Gemeinsam werden wir eine Lösung finden und negative Begleiterscheinungen für die von der Umstrukturierung Betroffenen so gering wie möglich zu halten", verspricht Pauline Kowalkowska, European Director bei Grässlin. Die Neuausrichtung stehe nicht in Verbindung mit einer Gewinnmaximierung. Grässlin habe in den vergangenen Jahren Verluste in Millionenhöhe eingefahren. Es gehe allein darum, das Unternehmen sowie den Firmenstandort zu sichern, so Kowalkowska.

Gesellschaft ohne Betriebsrat

Die Grässlin GmbH fertigt Zeitschaltuhren, Raumthermostate, Lichtsteuerungen sowie Energie- und Betriebsstundenzähler, die international vertrieben werden. Seit dem Jahr 2007 ist Grässlin Teil von Intermatic mit Hauptsitz in Spring Grove, Illinois/USA. Die Gruppe beschäftigt aktuell weltweit 750 Mitarbeiter an sechs Standorten.

Bei Grässlin gab und gibt es keinen Betriebsrat. Damit besteht auch kein gesetzlicher Anspruch auf einen Sozialplan.