Die Planzen sollten nicht auf öffentliche Flächen herausragen, weder Fahrzeuge noch Fußgänger behindern. Das ist – teilweise über Jahre hinweg – immer wieder nicht der Fall. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Verkehrssicherheit: Wenn Äste von Hecken und Bäume in öffentlichen Raum ragen

Bäume, Büsche oder andere Pflanzen im Garten erfreuen nicht immer den Betrachter. Vor allem wenn diese in fremde Grundstücke oder gar auf öffentliche Flächen ragen, ist oft Ärger vorprogrammiert. Gefährlich wird es, wenn Eis und Schnee kommen.

St. Georgen. Für den anstehenden Winter sind einige Vorbereitungen erforderlich. So müssen nach der Vegetation wieder zahlreiche Bäume und Hecken zurückgeschnitten werden. Bei starkem Schneefall könnten diese zu größeren Gefahren werden. Private Grundstückseigentümer sind daher dazu aufgerufen, ihre betroffenen Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, bis Mitte November zurückzuschneiden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Äste der Hecken und Bäume werden durch Schnee und Eis so beschwert, dass sie stark in Straßen und Gehwege ragen oder gar abbrechen. Für Passanten kann dies zu gefährlichen Situationen führen, wenn auf die Straße ausgewichen werden muss. Auch Räum- und Streufahrzeug kommen teilweise nicht mehr durch und können eine freie Fahrbahn nicht garantieren, heißt es weiter. Zudem wird die freie Sicht auf wichtige Verkehrsschilder, Hausnummern und Einmündungen erheblich eingeschränkt. Bei Verkehrsteilnehmern und auch Fußgängern kann dies teilweise großen Ärger verursachen.

Grundsätzlich müssen alle Straßenanlieger die Bepflanzungen selbst zurückschneiden. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb an die Pflicht von Eigentümern oder Mietern, ihr Grün nicht über die Grundstücksgrenzen ragen zu lassen. Anpflanzungen müssen so angelegt und unterhalten werden, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Kleine Bäume und Hecken dürfen im sogenannten Pflegezeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar gestutzt, beschnitten oder gefällt werden. Von März bis September sollen die Nistplätze der Vögel geschützt sein. Somit sind in dieser Zeit Arbeiten an den betroffenen Pflanzen verboten.

Große, innerstädtische Bäume sollten dagegen lediglich in Abstimmung mit der Stadtverwaltung gefällt werden, unterstreicht diese.