Zwei Unternehmer bestreiten vor Gericht, Firmen vorsätzlich kein Geld gegeben zu haben

Von Andreas Hennings

St. Georgen. War es Betrug oder nicht? Zwei Männern, 42 und 47 Jahre alt, wird vorgeworfen, Subunternehmen im Baugewerbe vorsätzlich nicht bezahlt zu haben. Der Auftakt der Hauptverhandlung am Donnerstag am Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen die zwei Männer, die im September 2012 ein Bauunternehmen in St. Georgen gegründet hatten, warf aber mehr Fragen auf als er beantwortete. Ein Urteil fällte der Richter nicht. Vielmehr sollen Nachermittlungen Licht ins Dunkel bringen.

Die entscheidende Frage, die es zu beantworten gilt: Schlossen die Geschäftsmänner die Verträge mit den Subunternehmen mit Sitz in Osteuropa ab, obwohl sie von Anfang an wussten, Zahlungen nicht tätigen zu können? Insgesamt blieben bei den Fällen in den Jahren 2012 und 2013 bei einer Firma 11 500 Euro offen, bei einer weiteren 2500 Euro. Das Geld war für die Verpflegung der slowakischen Handwerker vorgesehen.

Vermögenssituation war wohl desolat

"Die Vermögenssituation war seit Firmengründung desolat", begründete der Staatsanwalt seinen Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs unter Vorspielung falscher oder Vorhaltens wahrer Tatsachen. Gelernte Bauleiter sind nämlich beide Männer nicht: Der 42-jährige Beschuldigte hat keinen Schulabschluss. Sein 47-jähriger Kompagnon ist gelernter Maurer und Koch.

Dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft widersprachen die Angeklagten am Donnerstag dennoch vehement: "Wir hatten stets Geld auf dem Konto. Wir haben nur nicht gezahlt, weil die Handwerker der Subunternehmen überhaupt nicht fähig waren, die Arbeiten auszuführen", sagte der 47-Jährige. Auf einer Baustelle in Dresden habe er gar selbst Hand angelegt, um den Arbeitern zu zeigen, wie überhaupt gemauert wird. Er fühlt sich deshalb nicht als Täter, sondern als Betrogener. Schließlich hätten ihm Bauherren gekündigt, auch Folgeaufträge seien verloren gegangen.

Da die Angeklagten die womöglich schlecht ausgeführten Arbeiten nur mündlich bemängelten und es kaum Schriftverkehr zu den beanstandeten Fällen gibt, läuft die Beweisaufnahme äußerst schleppend. Einen Durchblick hatten zum Auftakt der Verhandlung weder Richter, Staatsanwalt, Verteidigung noch die Angeklagten. "Heute hätte dies nicht zu einer Verurteilung gereicht", sagte der Richter. Auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung an eine soziale Einrichtung stand im Raum.

Bereits 29 Eintragungen im Strafregister

Da aber der 47-jährige Beschuldigte bereits 29 Eintragungen im Strafregister aufweist, acht davon einschlägig, wird weiter ermittelt. "Für ihn geht es einfach um zu viel – Gefängnis oder nicht", meinte der Staatsanwalt, und fügte an: "Da müssen wir jetzt eben durch." Fortgesetzt wird die Verhandlung wohl erst nach Pfingsten.