Die Zwangsverwalterin findet auf dem offensichtlich unbebauten Grundstück nicht das erwartete Wohngebäude. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Insolventer Kleinunternehmer sucht vergeblich Vergleich / Zwangsmaßnahmen bringen Überraschung

Von Dieter Vaas

St. Georgen. Einige Aufträge, aber nach der Insolvenz keine Maschine, diese auszuführen: Einen Bergstädter haben die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise arbeitslos gemacht. Eine Schuld gibt er auch seinem Kreditinstitut. Dieses habe sich auf keinen Vergleich eingelassen und statt dessen auf ein nicht existierendes Haus spekuliert.

Im Jahr 2002 machte der Mann sich mit Schleiftechnik selbstständig. Bald zählten namhafte Firmen aus der Region zu seinen Kunden. Diese reichten aber auch bis in den Frankfurter Raum hinein. Im Bereich der Kunststofftechnik war er Spezialist und "machte Sachen, die andere nicht können", blickt er zurück.

Sein Vater war seit den späten 1960er-Jahren als Unternehmer erfolgreich mit Montagearbeiten vor allem für die heimische Uhrenindustrie tätig. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs blieben aber immer mehr Aufträge aus. In Osteuropa warteten billigere Arbeitskräfte. Hinzu kamen gesundheitliche und familiäre Probleme.

Irgendwann konnte er sein Anwesen an der Weidenbächlestraße nicht mehr halten. Sein Sohn übernahm es samt der väterlichen Schulden, die darauf lasteten. Die Finanzierung übernahm ein regionales Kreditinstitut. Das eigenen Haus verkaufte er und verwendete den Erlös zur Sanierung des neuen Anwesens. Im Jahr 2008 kaufte seine Frau noch ein angrenzendes Grundstück hinzu, auf dem früher ein baufälliges Haus gestanden war. Der Vorbesitzer hatte es schon vor dem Besitzerwechsel abgerissen. Im Kaufvertrag war deshalb von einem unbebauten Grundstück die Rede.

Mit der Wirtschaftskrise blieben die Aufträge aus. Der Kleinunternehmer konnte zwischenzeitlich weder Tilgung noch Zinsen aufbringen. Das Kreditinstitut musste die Verträge kündigen. Von nun an ging es beständig abwärts, obwohl mittlerweile die Auftragsbücher wieder voll waren, blickt er zurück. Das Haus verlor er durch eine Zwangsversteigerung. Immer weitere Kosten kamen hinzu. Ein vom Geldinstitut eingesetzter Unternehmensberater kostetet ihn 10 000 Euro. Dieser stellte fest, die Firma sei ertragreich, versichert der Bergstädter.

Geschäftlich und privat zahlungsunfähig

Auf der anderen Seite war der monatliche Schuldendienst zu hoch. Einen Vergleichsvorschlag lehnte die Gläubigerin ab. Am Ende stand im Oktober 2014 die Anmeldung der geschäftlichen und privaten Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren wurde im Juni diesen Jahres eröffnet. Die Schleiftechnik konnte Dank der vorhandenen Aufträge weiter gehen.

Doch vor drei Wochen versagte die Maschine ihren Dienst. Über einen Investor wollte der Kleinunternehmer diese kaufen und reparieren. Kunden hatten sogar vorgeschlagen, finanziell auszuhelfen. Doch das Geldinstitut lehnte ab, teilte ihm der Insolvenzverwalter mit. So blieb ihm nur noch der Gang zum Arbeitsamt und der Antrag auf Hartz 4.

Mittlerweile steht auch das neben dem früheren Anwesen erworbenen Grundstück der Ehefrau unter Zwangsverwaltung. Der entsprechende Anordnungsbeschlusses erfolgte durch das Amtsgerichts Villingen-Schwenningen Mitte Juni. Die Zwangsverwalterin nahm es Mitte Juli in Besitz. Als Zwangsverwaltungsobjekt fand sie aber nur das unbebaute Grundstück vor. Im Katasterplan der Stadt St. Georgen ist das Flurstück ohne eine Bebauung dargestellt. Im Grundbuch sei jedoch bei der Bezeichnung des Grundstücks von einer Gebäude- und Freifläche die Rede, stellte sie fest.

Da habe sich das Kreditinstitut wohl verspekuliert, mutmaßte jetzt der arbeitslose Kleinunternehmer. Nach seiner Rechnung hätte sich sein früherer Geldgeber mit dem von ihm vorgeschlagenen Vergleich erheblich besser gestellt. Ein anderes lokales Kreditinstitut seit bereit gewesen, die Umschuldung zu ermöglichen. Statt dessen habe er alles und der Hauptgläubiger unnötig viel Geld verloren, schildert er seine Sicht.