Umstellung der Lohnfortzahlung bringt Rentner in Schwierigkeiten

VS-Villingen/St. Georgen. (ell). Dass ein Mitarbeiter einerseits seinen Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht zitiert und andererseits in der Gerichtsverhandlung sagt, er wolle weiterhin bei seinem Arbeitgeber bleiben, kommt selten vor. Meistens trennt man sich voneinander. Anders verlief es jüngst bei einer Sitzung vor dem Villinger Arbeitsgericht.

Zum Hintergrund: Im Zuge der Rationalisierung änderte eine regionale, karitative Einrichtung mit über 100 Mitarbeitern den zeitlichen Modus der Lohnauszahlung. Während die übrige Mitarbeiterschaft schon bargeldlos ihren Lohn erhielten, gab es bei den Aushilfskräften immer noch einen Mitarbeiter, der seinen Lohn bar erhielt. Jetzt wollte man hier auch auf bargeldlose Lohnzahlung umstellen.

Das bedeutete, dass der Mitarbeiter künftig seinen Lohn um zwei Wochen später ausbezahlt erhielt. Man erklärte dem Mitarbeiter die Umstellung, aber irgendwie hatte es nicht geklappt. Die Personalverantwortliche war im Urlaub. Einmal hatte anstatt der Mitarbeiter seine Ehefrau im Betrieb angerufen, aber man konnte ihr aus Datenschutzgründen die Sache nicht erklären. Deshalb ging der Mitarbeiter mithilfe eines Anwalts zum Kadi und klagte seinen rückständigen Lohn ein.

Bei der Verhandlung erklärte sein Anwalt, dass der Kläger in große finanzielle Schwierigkeiten gekommen sei, weil er zwei Wochen ohne Geld dastand. Es handelte sich um einen kleineren dreistelligen Betrag. Der Richter meinte, wenn im Arbeitsvertrag nichts stünde, wie zu zahlen sei, könne der Kläger nicht auf Bargeldauszahlung klagen. Und wenn im Arbeitsvertrag stünde, dass der Lohn innerhalb von vier Wochen gezahlt werden müsse, dann müsse dies der Arbeitgeber tun, ohne Rücksicht darauf, ob das Rechenzentrum, das die Löhne bearbeitete, dies so liefern könne.

Der Klägeranwalt betonte, es ginge hier nicht um einen Streit, denn sein Mandant möchte nach seiner Krankheit wieder zurück zum Arbeitgeber. Es sei halt so gewesen, dass der Kläger, als der Lohn später kam, ohne Geld dagestanden habe und sich welches leihen musste.

Auch der Vorsitzende Richter am Arbeitsgericht in Villingen war der Meinung, dass dies wohl eine anlassbezogener Streit sei, und man sich auch angesichts des kleinen Streitwertes wieder vertragen solle.

Dagegen fragte die Vertreterin der beklagten Einrichtung, ob diese Krankheit schließlich doch eine Provokation sei, denn sie finde es komisch, dass man anstatt miteinander zu reden, sie vor Gericht zitiert habe und man jetzt doch wieder zurück wolle.

In Zukunft wird es dann so sein, dass der Kläger seinen Lohn zwei Wochen später als es bisher der Fall war, erhalten wird. Damit war er dann doch einverstanden.

Vielleicht war sein Einverständnis doch ein Zeichen dafür, dass man in Zukunft wieder vernünftig miteinander umgehen werde.