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Schwarze Schafe unter den Bankberatern landen in einer Datenbank der Finanzaussicht.

Stuttgart - Schwarze Schafe unter den Bankberatern sollen künftig in einer Datenbank der Finanzaufsicht gespeichert werden. Sparkassen und Volksbanken ist das ein Dorn im Auge. Sie fürchten, dass immer weniger Mitarbeiter beraten wollen.

Die Bundesregierung will eine Datei schaffen, in der alle 300.000 Bankberater in Deutschland registriert werden. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Sämtliche Kundenbeschwerden sowie der Name des Mitarbeiters sollen registriert werden. Das Gesetz sieht auch Sanktionsmöglichkeiten vor bis hin zu einem zweijährigen Berufsverbot. "Wir wehren uns gegen die gigantische Bürokratie, die mit der Registrierung und der laufenden Pflege dieser Datenbank aufgebaut wird", sagten Sparkassenpräsident Peter Schneider und der Präsident des Genossenschaftsverbands, Gerhard Roßwog, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Sanktionen sollten nicht die Bankberater treffen, sondern den Vorstand, so ihre Forderung. Schließlich führten Berater nur aus, was ihnen vom Vorstand aufgetragen werde. Der Gesetzgeber fördere ein Klima des Anschwärzens. Hier werde das Prinzip verfolgt, "Indianer in der Stasikartei", sagte Schneider. Die Verbände befürchten, dass Anlageberater im Privatkundenbereich dieses Risiko nicht eingehen wollen.

Finanzvermittler außen vor

Volksbanken und Sparkassen drängen zudem auf Gleichbehandlung mit freien Finanzvermittlern. Diese seien auf Intervention der FDP von der Registrierung ausgenommen worden. "Freie Finanzvermittler stehen an jeder Ecke als fliegende Händler und unterliegen keiner Regulierung", klagte Schneider. Finanzvermittler werden nicht von der Finanzaufsicht, sondern vom Gewerbeamt überwacht, was gemeinhin als laxer gilt. "Der Gesetzgeber müsse hier die gleichen strengen Regeln der Bankenaufsicht einführen", forderte Roßwog.

Es ist ungewöhnlich, dass sich Sparkassen und Genossenschaften gemeinsam an die Öffentlichkeit wenden. Doch beim Thema Verbraucherschutz verfolgen die beiden Regionalverbände gemeinsame Interessen. Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen betreuen in Baden-Württemberg rund 90 Prozent aller Privatkunden. Beschwerden über mangelhafte Kundenberatungen gehören noch immer zu den Top-Themen in der Verbraucherberatung, wie unlängst der Verband der Verbraucherzentralen monierte. Dabei sind die Vorschriften in der Anlageberatung bereits verschärft. Nach Ansicht der Verbände ist der Gesetzgeber jedoch übers Ziel hinausgeschossen.

Immer mehr Verbraucher beklagen sich, so ihre Argumentation, dass der Verbraucherschutz zu weit in ihre Intimsphäre eingreife. So sei den Banken eine Anlageberatung verboten, wenn der Kunde nicht seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt und seine Ausbildung sowie seine berufliche Tätigkeit in seiner Hausbank registrieren lässt. "Es muss doch in der Freiheit des Kunden bleiben, diese Angaben zu verweigern und trotzdem beraten zu werden", sagte Roßwog. Welcher Rückschluss lasse sich aus einem Schulabschluss ziehen, der vielleicht schon 40 Jahre zurückliege?

Das Bild vom unmündigen Verbraucher

Diese Angaben erfordert das neue Beratungsprotokoll. Hier werde das Bild eines Verbrauchers gepflegt, das immer mehr Kunden als Entmündigung empfinden, so die Kritik der Verbände. Die Dokumentation des Gesprächs sei grundsätzlich richtig. Doch selbst bei erfahrenen Kunden, die viele und große Wertpapierumsätze tätigen, sei jedes Mal ein Protokoll mit sämtlichen Angaben vonnöten. Das stoße bei Kunden auf Unverständnis.

Auch die Informationsflut laufe ins Leere. Schon bei der kleinsten Anlagesumme für einen Investmentfonds müssten dem Kunden 200 bis 400 Seiten Informationsmaterial ausgehändigt werden. Das sei wenig praktikabel und trage nicht dazu bei, den Kunden zu schützen. "Nach einem Jahr praktischer Erfahrung muss das noch mal auf den Prüfstand des Gesetzgebers", forderte Schneider.