Neubausiedlung – Zur Finanzierung dient oft ein Bausparvertrag Foto: dpa

Recht hoch verzinsten Altverträge belasten die Branche. Die Politik will den Unternehmen aber nicht aus der Klemme helfen. Der Streit mit den Verbrauchern vor Gericht geht weiter.

Berlin - Die Koalition zeigt den Bausparkassen die kalte Schulter. Das Bundesfinanzministerium will dem Drängen der Branche, ihr in der anhaltenden Niedrigzinsphase zu helfen, nur bedingt nachkommen: Wie am Dienstag in Regierungskreisen bekannt wurde, wird die Koalition nicht in bestehende Verträge zwischen den Bausparkassen und den Verbrauchern eingreifen und den Unternehmen so helfen, aus relativ hochverzinslichen Alt-Verträgen zulasten der Kunden vorzeitig auszusteigen.

Im Bundesfinanzministerium sieht man durchaus, dass die Bausparkassen in der Niedrigzinsphase belastet sind. Hinzu kommt, dass die Branche als Konsequenz aus der Bankenkrise 2007 höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen müssen. Die Aufsicht habe aber keinen Hinweis, dass für eines der 21 Unternehmen der Branche die Lage wirtschaftlich bedrohlich sei.

Zum Hintergrund: Die Bausparkassen haben in den letzten Monaten etwa 200 000 Altverträge gekündigt. Dabei handelt es sich um Bausparverträge, die länger als zehn Jahre zuteilungsreif sind und bei denen das Guthaben mit bis zu drei Prozent im Jahr verzinst wird. Viele betroffene Verbraucher haben gegen die einseitige Kündigung geklagt. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es aber noch nicht.

Politik will der Branche nur bedingt entgegen kommen

Im Zuge des neuen Bausparkassengesetzes, das nächstes Jahr in Kraft treten soll, ist die Koalition lediglich bereit, in einigen anderen Punkten der Branche entgegen zu kommen. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, auch außerhalb des Bauspargeschäfts Immobiliendarlehen zu gewähren. Bislang dürfen sie nur Darlehen vergeben, wenn der Kunde zugleich einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, der angespart und in der Zukunft zuteilungsreif wird.

Die Bausparkassen sollen zudem künftig Hypothekenpfandbriefe zur Refinanzierung ausgeben dürfen. Außerdem soll ihnen das Geschäft erleichtert werden, indem sie in moderatem Umfang auf Rückstellungen zurückgreifen können, die in der Vergangenheit zur Abfederung von Hochzinsphasen gebildet wurden. Dabei geht es um einen Sicherheitspuffer, der im Fachjargon Fonds zur bauspartechnischen Absicherung heißt.

Das Bausparkassengesetz wurde zuletzt 1991 geändert. Der Verband der Privaten Bausparkassen begrüßt grundsätzlich die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium. Der Chef des Verbandes, Andreas Zehnder, sagte: Die Branche habe schon vor fünf Jahren den Dialog mit der Aufsicht über Änderungen am Bausparkassengesetz gesucht. Seinerzeit sei die Niedrigzinsphase noch gar nicht absehbar gewesen. Oberstes Ziel der Gesetzesänderung müsse „die Festigung der Sicherheitsarchitektur des Bausparens“ sein.

Und weiter: In der derzeitigen Lage könne eine Anpassung des Gesetzes helfen, „kritische Situationen zu vermeiden, die bei einer dauerhaften Fortsetzung der Nullzinspolitik nicht auszuschließen wären.“ Zunächst will die Branche aber die genauen Pläne abwarten. Für eine endgültige Bewertung sei es noch zu früh.