Vereinsservice: Anträge können ab 15. November an den Württembergische Landessportbund gestellt werden

Der Württembergische Landessportbund (WLSB) und das Land Baden-Württemberg bezuschussen nebenberufliche Übungsleiter mit einer gültigen DOSB-Lizenz. Die Höchstzahl der zu berücksichtigenden Stunden je Übungsleiter/in beträgt 200 Stunden im Jahr. Eine Stunde entspricht 60 Minuten. Mit den Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter unterstützt der WLSB die Vereine dabei, für qualitativ hochwertige Sportangebote in allen Altersklassen und Sportarten sorgen zu können.

Alle Vereine, die im vergangenen Jahr Zuschüsse für Übungsleiter abgerechnet haben, sind automatisch im Zuschussverfahren 2016 berücksichtigt und erhalten Anfang November vom WLSB aktuelle Informationen. Zuschüsse können dann online ab 15. November beantragt werden.

Neu hinzugekommene Übungsleiter müssen seitens der Vereine bis 31. Oktober angemeldet werden. Die Meldung kann formlos oder aber mit dem Änderungsformular an den WLSB gesendet werden. Für Umschreibungen von noch nicht beim WLSB registrierten, jedoch gültigen DOSB-Lizenzen (zum Beispiel vom Badischen Sportbund) auf den WLSB, muss bis spätestens 31. Oktober 2016 die Originallizenz beim Württembergische Landessportbund vorgelegt werden.

Vereine, die erstmals einen Übungsleiterzuschuss beim WLSB beantragen, müssen ebenfalls bis 31. Oktober 2016 die aktuell tätigen Übungsleiter des Vereins formlos oder mit dem Änderungsformular melden, damit der Verein in das Zuschussverfahren aufgenommen werden kann.

Generell müssen Anträge auf Zuschüsse für Trainer für das Kalenderjahr 2016 bis zum 31. Januar online an den WLSB gestellt werden.