Bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote sind in den vier Gäugemeinden sehr gefragt. Foto: Vennenbernd

In Ostelsheim, Gechingen und Simmozheim könnten Plätze nicht mehr ausreichen.

Althengstett/Gechingen/Ostelsheim/Simmozheim - Die vier Gäugemeinden sind bei Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren gut aufgestellt und erfüllen damit den seit 2013 gültigen Rechtsanspruch der Eltern. In drei Kommunen könnte es aber in absehbarer Zeit zu Engpässen kommen.

Entscheidet sich eine junge Familie für ein Eigenheim, erkundigt sie sich zuerst nach dem Bauplatzangebot und den Preisen der jeweiligen Gemeinde und meist im zweiten Atemzug nach den Betreuungsmöglichkeiten für den Nachwuchs. Immer mehr gefragt sind dabei Plätze in der Kleinkindbetreuung, um Familie und Beruf unter einen Hut bringen zu können. Seit 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder (siehe "Info"). Eingeklagt werden musste dieser in den vier Gäugemeinden wegen des ausreichenden Angebots freilich nicht. In Ostelsheim, Gechingen und Simmozheim könnten die Plätze aber bald nicht mehr ausreichen. Alle drei Kommunen wollen noch ein Stück wachsen, indem sie neue Baugebiete ausweisen.

"Wir hatten in der Kleinkindbetreuung immer mal wieder Engpässe. Die wurden aber dahingehend behoben, dass das Platzangebot bedarfsentsprechend ausgebaut wurde, was die Anzahl der Plätze betraf oder den zeitlichen Betreuungsumfang", äußerte sich Charlotte Weik, Gesamtkindergartenleiterin in Althengstett, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten.

Regelung für jeden Ortsteil gefunden

Momentan sei man gut aufgestellt: "In Althengstett bieten wir zehn Plätze an mit der verlängerten Öffnungszeit und zehn Plätze mit dem Ganztagesbetreuungsangebot". In Ottenbronn gebe es zehn Plätze mit der verlängerten Öffnungszeit. Neuhengstett biete an, Kinder ab zwei Jahren in den bestehenden Kita-Gruppen aufzunehmen.

Die Gemeinde Simmozheim verfüge über insgesamt 20 Plätze (zwei Gruppen) für die Kleinkindbetreuung unter drei Jahren in der Kita "Max und Moritz, gab Bürgermeister Stefan Feigl an. Zum Start des Kindergartenjahres seien 19 Jungen und Mädchen angemeldet gewesen, im Verlauf des Jahres wechseln einige davon in den Kindergarten, neue kämen hinzu. "Die Plätze sind derzeit noch ausreichend. Wir hatten bislang noch keinen Engpass. Sollte aber das neue Wohnbaugebiet ›Mittelfeld‹ realisiert werden, müssen wir aus heutiger Sicht neue Kapazitäten schaffen – auch im U 3-Bereich", äußerte sich der Simmozheimer Rathauschef.

"Aktuell haben wir eineinhalb U3-Gruppen für 15 Kleinkinder. Bei stärkerem Bedarf haben wir noch Ausweichmöglichkeiten über altersgemischte Gruppen", schildert der Ostelsheimer Bürgermeister Jürgen Fuchs die Situation. Der Bedarf habe bisher erfüllt werden können. "Da demnächst die Bebauung des Neubaugebiets Fuchsloch beginnt, läuft momentan die Planung für eine Kindergartenerweiterung um vier Gruppen", so Fuchs weiter. Davon seien mindestens zwei Kleinkindgruppen, was mindestens 20 weiteren Plätzen entspreche. Der Anbau solle im Frühjahr beziehungsweise Mitte 2018 fertiggestellt werden.

Grundsätzlich steigender Bedarf

Derzeit gibt es in Gechingen zwei Krippen-Gruppen mit insgesamt 20 Plätzen für Jungen und Mädchen unter drei Jahren im Kindergarten "Zauberwald". Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/16 zeigt, dass es derzeit keinen Engpass bei den U3-Betreuungsplätzen gibt. Im genannten Zeitraum waren zwischen neun und 14 Plätze belegt. "Derzeit läuft die Analyse für die kommenden Jahre", teilte der Gechinger Kämmerer Andreas Bastl auf Anfrage mit. Grundsätzlich sei aber mit einem steigenden Bedarf, insbesondere auch aufgrund des neuen Wohngebiets "Furt", zu rechnen

Info Rechtsanspruch seit 2003

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Finden sie keine Betreuungsmöglichkeit in einer kommunalen Kita oder bei einer von der Kommune geförderten Tagesmutter, können sie Schadensersatz einfordern und die Differenz zu dem Geldbetrag einklagen, die die Betreuung in einer privaten Kita oder bei einer nicht von der Stadt vermittelten Betreuerin kostet.

Die Hürde für eine solche Klage ist hoch. Zunächst müssen sich Eltern früh um einen geeigneten Betreuungsplatz kümmern, damit die Gemeinden Gelegenheit haben, sich entsprechend vorzubereiten. Dazu müssen sie ihren Nachwuchs mindestens drei Monate, besser noch ein halbes Jahr vor dem geplanten Wiedereinstieg in den Beruf für einen Kita-Platz angemeldet haben.

Wird ihnen dann ein Platz zugewiesen, können sie ihn nicht einfach ablehnen, etwa, weil ihnen die Einrichtung nicht passt oder diese zu weit entfernt liegt. Auch wenn die Betreuungszeiten nicht hundertprozentig stimmen, müssen die Eltern improvisieren. Noch dazu müssen sie beweisen, dass der Betreuungsbedarf unaufschiebbar war.