Reihenweise in Bäckereien eingebrochen

Rottweil/Simmersfeld (vs). Der Einbruch in die Bäckerei am Nettomarkt in Simmersfeld in der Nacht vom 22. auf den 23. März 2013 soll ihre 49. Tat dieser Art gewesen sein. Wegen insgesamt 63 solcher Einbrüche in Bäckereien steht seit gestern ein Trio vor dem Landgericht Rottweil.

Das "Einsatzgebiet" der Angeklagten liest sich wie eine Landkarte des Südwestens: Simmersfeld, Dornhan, Vöhringen, Waldachtal-Salzstetten, Hüfingen, Hechingen und Donaueschingen tauchen dort genauso auf wie Ehingen bei Ulm und das bayerische Jettingen-Scheppach nahe Günzburg. Dazu kommen Dutzende weitere Orte, die meisten davon in Baden-Württemberg, die alle eines verbindet: Bäckereien, die Supermärkten angegliedert sind, wurden ausgeraubt.

Das "Spezialgebiet" der drei Angeklagten: Einbruch und Diebstahl. Das zumindest wirft der Staatsanwalt den jungen Männern vor, die sich seit gestern vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Rottweils verantworten müssen. Die Truppe besteht aus einem heute 24-Jährigen, der zuletzt bei seinen Eltern im Landkreis Waldshut lebte, und einem 29 Jahre alten Mann mit deutschem Pass, der allerdings in der Schweiz gemeldet war. Dazu kommt ein 21-Jähriger, wohnhaft in Berlin.

Dem Jüngsten im Bunde wirft die Anklage die Beteiligung an fünf der Einbrüche vor. Profis in ihrem Metier scheinen vor allem die älteren beiden zu sein. Sie sollen für weitere 43 Fälle von schwerem Bandendiebstahl jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie 15 Fälle von versuchtem Diebstahl samt Sachbeschädigung verantwortlich sein. 63 Taten zählt der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift auf, gut eine Stunde braucht er dafür. Für ihn ist klar: Zumindest die beiden wollten sich durch die Einbrüche "dauerhaft" ihren Lebensunterhalt finanzieren. Die Täter hätten gewerbsmäßig gehandelt und in allen Fällen Sachbeschädigungen "billigend in Kauf genommen". Ihr bevorzugter "Arbeitsplatz": die Bäckereien in den Discountern Netto und Lidl.

Die Taten fallen in die Zeit zwischen 28. Dezember 2012 und 18. Mai 2013. In diesen Monaten war das Duo, und fünfmal auch der 21-Jährige, teils mehrmals die Woche auf Beutezug. Akribisch listet die Anklageschrift auf, wer was wann und wo getan hat. Für die Kammer ein Grund, den "Verfahrensstoff" entschlacken zu wollen. Zeugen zu allen vorgeworfenen Taten zu hören, würde einen Mammutprozess bedeuten. Das Gericht schlägt deshalb eine Verständigung zwischen Kammer, Verteidigung und Staatsanwaltschaft vor.

Mit Erfolg: Gestern Mittag verkündete der Richter, dass sich die Parteien geeinigt hätten. Ergebnis: Die Verständigung umfasst 32 der vorgeworfenen Fälle, die restlichen werden fallengelassen. Diese 32 allerdings müssen die beiden Hauptangeklagten gestehen, was sie gestern zusagten.

Die Kammer legte im Gegenzug fest, dass das Strafmaß für den 24-jährigen Angeklagten zwischen dreieinhalb Jahren und viereinhalb Jahren liegt. Der 29-Jährige muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen vier und fünf Jahren rechnen. Für den jüngsten Täter gilt das Jugendstrafrecht, ihn erwartet eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und zweieinhalb Jahren.