Auf dem acht Ar großen Grundstück hinter seinem Wohnhaus Priemensteige 5 will der Handwerker aus Fünfbronn eine kleine Zimmerwerkstatt – inklusive Lager – bauen. Foto: Köncke Foto: Schwarzwälder-Bote

Kreis besteht in Fünfbronn auf Bebauungsplanverfahren / Gewerbegebiet als Alternative

Von Manfred Köncke

Simmersfeld. Darf ein Einwohner in Fünfbronn eine Zimmerwerkstatt errichten, ohne dass ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden muss? Mit diesem Thema befasste sich der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung.

Der Sachverständige für das Bauwesen will auf dem acht Ar großen Grundstück hinter seinem Haus Priememsteige 5 eine kleine Zimmerei betreiben. Der Ortschaftsrat hatte nichts dagegen und auch der Technische Ausschuss des Simmersfelder Gemeinderats stimmte zu. Pflichtgemäß wurde der Bauantrag zur Genehmigung an das Landratsamt Calw weitergeleitet – und abgelehnt. Begründung: Eine gewerbliche Nutzung im Ort sei überhaupt nur dann möglich, wenn ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird. Der Ortschaftsrat setzte das Gesuch erneut auf die Tagesordnung und beschloss "nach kontrovers geführter Debatte" – wie dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen war – mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Aufforderung der Behörde zu akzeptieren.

Der Zimmerbetrieb könnte sich doch "auf kleiner Flamme" im Gewerbegebiet Forchenbusch ansiedeln, schlug Bürgermeister Jochen Stoll im Gemeinderat vor. Man würde auch einen schönen Platz zum Preis von 26 Euro pro Quadratmeter reservieren. Außerdem könnte der Antragsteller sowohl bei den Grunderwerbskosten als auch beim Bau des Gebäudes mit Fördermitteln rechnen. Allerdings kann der Rathauschef auch nachvollziehen, dass der Betriebsablauf in Wohnhausnähe Vorteile hat. Das Kreisbauamt Calw weist darauf hin, dass ein Zimmerbetrieb innerhalb von Fünfbronn nicht ganz einfach einzuplanen sei und deshalb ein Bebauungsplanverfahren – inklusive Lärmgutachten – Sinn mache. Dann kämen auch mögliche Bedenken von Anliegern zur Sprache. "Die liegen bereits vor", meldete sich Fünfbronns Ortsvorsteher Werner Schwemmle in der Sitzung zu Wort.

Um mögliche Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen, hält Bürgermeister Stoll einen Neubau im Forchenbusch für die beste Lösung. Gemeinderat Norbert Wurster hatte zum Antrag eine klare Meinung: "Ein Gewerbe gehört ins Gewerbegebiet". Hartmut Schwemmle sah es ebenso. Karl Roller und Jörg Kübler stellten klar, dass ein Zimmergeschäft hinter dem Haus Priemensteige 5 grundsätzlich möglich sei, "weil es sich um ein Mischgebiet handelt".

Damit das Gesuch nicht wieder abgelehnt wird, beantragte der Vorsitzende die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit der Maßgabe, dass der Antragsteller die anfallenden Kosten übernimmt. Der Vorschlag wurde vom Gemeinderat mit Mehrheit abgelehnt und der Rathauschef beauftragt, mit dem Antragsteller Kontakt aufzunehmen.

Gegenüber dem Schwarzwälder Boten beharrt der Zimmermeister darauf, die Werkstatt hinter seinem Haus ohne Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu bauen. Kurz ging er im Gespräch auf die Vorgeschichte ein. Im Jahr 2009 habe er in Fünfbronn in der Priemensteige 5 eine Zimmerei angemeldet, zuerst als Neben- und später als Haupterwerb. Die Materialien seien überwiegend in einer Scheune neben dem Dreschschuppen gelagert worden. Dort habe man auch kleinere Arbeiten ausgeführt. Bis das Landratsamt Calw 2014 mitgeteilt habe, dass er dort sein Gewerbe nicht mehr ausüben dürfe. "Daraufhin habe ich mich nach einem anderen Platz umgeschaut". Die Wiese hinter seinem Wohnhaus hielt er für gut geeignet. Weil er und sein Mitarbeiter nur ein kleines Zimmergeschäft "ohne stationäre und laute Maschinen" betreiben wollten und er als verbandsangeschlossener Sachverständiger und Energieberater sowieso die meiste Zeit auf Baustellen unterwegs ist, sei er der festen Überzeugung gewesen, dass das Kreisbauamt das genehmige. Dass ein Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden soll, hält der Zimmermeister für überflüssig und hat gegen die Entscheidung des Landratsamtes Calw Widerspruch eingelegt.