Zensus: Nicht nachvollziehbare Abweichungen

Seewald (mb). Die Gemeinde Seewald schließt sich einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Verfahren zur Einwohnerfeststellung auf Grund des Zensus 2011 an. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.

"Wir haben rund 117 Einwohner seit der Volkszählung verloren, daher haben wir bereits im Juli 2013 Widerspruch gegen die Zahlen eingelegt", teilte Bürgermeister Gerhard Müller mit. Zu den grundsätzlichen Zweifeln an der Genauigkeit des Verfahrens kämen in der Gemeinde Seewald die nicht nachvollziehbaren Abweichungen bei den Einwohnerzahlen im Seniorenheim Besenfeld und in der Bruderhausdiakonie.

"Wir gleichen regelmäßig mit den Einrichtungen die Bestände des Melderegisters mit den tatsächlich in den Einrichtungen lebendenden Personen ab", so Müller. Die Zensuserhebung habe da Abweichungen festgestellt, die nicht nachvollziehbar seien. Daher werde man sich wie beschlossen den Musterklagen ausgewählter Städte und Gemeinden anschließen. "Die Einwohnerzahl ist insbesondere wegen der finanziellen Auswirkungen im Finanzausgleich wichtig, dabei kann man mit rund 1000 Euro je Einwohner rechnen", teilte Kämmerer Jens-Mathias Bächle mit. Für die Klage sei bereits eine Kostenübernahmezusage von der Versicherung erfolgt.