Keine Zustimmung zu Einwänden

Von Monika Braun Seewald. Das Landratsamt Calw hat den Einwänden des Gemeinderats Seewald zum geplanten Wasserschutzgebiet Tannbach- und Priemquellen der Stadt Altensteig nicht zugestimmt. Dies teilte Bürgermeister Gerhard Müller dem Gemeinderat mit.

Der Gemeinderat hatte im September um die Herausnahme der Ortslage und freien Flur von Hochdorf aus dem geplanten Schutzgebiet gebeten und den Wegfall der weiteren Schutzzone auf Gemarkung Hochdorf beantragt. Diesen Wünschen konnte das Landratsamt nicht entsprechen, da nach den Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete die weitere Schutzzone das gesamte Einzugsgebiet umfassen muss. Ebenfalls konnte dem Wunsch Seewalds nicht entsprochen werden, die Zone II auf Gemarkung Hochdorf entfallen zu lassen und stattdessen die geplante Zone II als weitere Schutzzone III auszuweisen. Das Landratsamt wies auf die Einhaltung der Mindestausdehnung aus Schutzgründen hin. Die durch die Einstufung in Zone II möglichen Ertragseinbußen beziehungsweise Mehraufwendungen könnten über die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für Wasserschutzgebiete ausgeglichen werden.

Weiterhin hatte der Gemeinderat angeregt, einen Kostenausgleich für eventuelle Nachteile in der Forstwirtschaft zu schaffen. Zu diesem Thema teilte das Landratsamt mit, dass ein Einzelausgleich für forstlich genutzte Flächen nach SchALVO auf Antrag möglich sei. Anträge könne man beim Landwirtschaftsamt stellen.