Tiere: Gemeinderäte stimmen gegen Erstellung des Bebauungsplans für Gehege

Um das Tiergehege am Stüberg in Besenfeld ging es bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Seewald. Für dieses ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig. Der Beschluss, diesen vorzubereiten, wurde aber überraschend abgelehnt.

Seewald-Besenfeld. Bereits in der Juni-Sitzung war über die Notwendigkeit diskutiert worden, einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan wegen des Tiergeheges am Stüberg zu erstellen.

Dabei ging es darum, dass die Inhaber des 6500 Quadratmeter großen Flurstücks beantragt hatten, dort ein Tiergehege betreiben zu dürfen. Dieses gibt es aber bereits, genauso wie ein dazu gehörender Unterstand für die derzeit fünf Alpakas und zehn Hühner sowie ein Heulager.

Laut dem Bauamt in Freudenstadt sei der Antrag insbesondere deshalb, weil ein 1,5 Meter hoher Zaun gebaut werden müsse, nur dann genehmigungsfähig, wenn dafür ein Bebauungsplan erstellt wird, dem auch der Gemeinderat zustimmen muss, erläuterte Bürgermeister Gerhard Müller einleitend. In der Juni-Sitzung hatten die Räte deshalb gefordert, die Anlieger zu unterrichten und zu befragen.

Dies war nun geschehen. Sieben Anlieger hatten sich geäußert, fünf hatten dem Antrag der Inhaber zugestimmt, zwei hatten ihr Einverständnis verweigert beziehungsweise um Beantwortung einiger Fragen gebeten. Es schloss sich eine kurze Diskussion und Erläuterung des Beschlussvorschlags von Bürgermeister und Verwaltung an.

Die Empfehlung lautete, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung zu treffen. In dieser sollte klargestellt werden, dass dieser die Kosten für den notwendigen Bebauungsplan zu tragen habe, und dass der Aufstellungsbeschluss für den Verfahrensbeginn zum Erlass des Bebauungsplans vorzubereiten sei.

Bürgermeister Müller betonte, dass das Tiergehege für die Tourismusgemeinde durchaus eine Attraktion darstelle und gerne von Gästen und Einheimischen besucht werde. Überraschenderweise stimmten neun Gemeinderäte, ohne zuvor von der Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben, sich zur Sache äußern, gegen den Beschlussvorschlag. Sechs, unter ihnen Bürgermeister Müller, befürworteten zwar den Antrag, aber damit war er abgelehnt.

Die letzte Entscheidung über die Angelegenheit liege jetzt bei der zuständigen Baurechtsbehörde in Freudenstadt, erläuterte Bürgermeister Müller abschließend. Dort hieß es gestern, dass der Zaun schlimmstenfalls abgerissen werden müsste – und die Tiere müssten dann woanders hin.

Sylvia Skibak – ihr und ihrem Mann Karl-Heinz gehören das Grundstück und die Tiere – meinte auf Nachfrage, sie verstehe nicht, wo die Räte das Problem sähen. Mit dieser Entscheidung habe sie nicht gerechnet, das sei sehr schade. Der Zaun sei überhaupt erst gebaut worden, weil es zuerst hieß, dass das problemlos möglich sei.

Warum blieben die Gemeinderäte still, als Bürgermeister Gerhard Müller seine Lösung in Sachen Tiergehege am Stüberg vortrug, obwohl sie immerhin neun Mitgliedern des Gremiums so missfiel, dass sie letztlich dagegen stimmten? Wann, wenn nicht in der öffentlichen Sitzung hätten sie dazu Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken gegen das Tiergehege vor den anderen Räten und den Bürgern vorzutragen? Aber diese Gelegenheit haben sie verpasst. Und so bleiben die Bürger im Ungewissen über den Hintergrund dieses Beschlusses. Dabei hätten die Wähler durchaus auch ein Recht darauf zu erfahren, welche Argumente diese schweigende Mehrheit zu ihrer Entscheidung bewog – und nicht zuletzt auch Familie Skibak, die

im schlimmsten Fall nun den Zaun abreißen und die Tiere woanders unterbringen, möglicherweise sogar verkaufen muss.