Jagdgenossenschaft: Alte Regelung bleibt

Seewald . Die Umsetzung des Steueränderungsgesetzes 2015 wurde bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Seewald diskutiert. Von diesem ist auch die Jagdgenossenschaft Seewald betroffen. Das Gesetz sei bislang "ziemlich schwammig" formuliert, sagte Kämmerer Jens-Mathias Bächle.

Es gehe darum, dass die Einnahmen einer Kommune – bis auf wenige Ausnahmen – der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Auch die Jagdgenossenschaft, als juristische Person des öffentlichen Rechts, sei davon betroffen, hieß es weiter. Dies würde bedeuten, dass auch die Einnahmen aus der Jagdpacht umsatzsteuerpflichtig wären.

Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020

Da es aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 gebe, empfahl die Verwaltung, zunächst an der alten gesetzlichen Regelung festzuhalten. Dem stimmten die Räte einstimmig zu.