Amtsinhaber Gerhard Müller stellt sich bei der Bürgermeisterwahl in Seewald Ende April erneut zur Wahl. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat legt Terminplan und weiteres Vorgehen für die Bürgermeisterwahl fest

Von Gabriele Adrian

Seewald. Der Termin für die Bürgermeisterwahl in Seewald ist am 26. April. Das hat der Gemeindrat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

Da Bürgermeister Gerhard Müller seine Befangenheit zu diesem Thema erklärte, übernahm Gemeinderat Fritz Müller den Vorsitz bei dem Tagesordnungspunkt Wahlen.

Kämmerer Jens-Mathias Bächle erläuterte, dass die Amtszeit des Bürgermeisters am 24. Juli endet und die neue achtjährige Amtszeit am 25. Juli beginnt. Laut Gemeindeordnung muss die Neuwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit stattfinden, in diesem Fall also zwischen dem 24. April und dem 24. Juni.

Die Pfingstferien und der Feiertag am 1. Mai machten es für die Räte nicht leicht, einen geeigneten Termin zu finden. So fiel der Beschluss des Gremiums auf den 26. April als Wahltag, der aber mit der Konfirmation zusammenfällt. Falls ein zweiter Wahlgang erforderlich würde, ist dieser am 10. Mai. Die Stelle des Bürgermeisters wird spätestens am 13. Februar öffentlich ausgeschrieben. Das Ende der Einreichungsfrist der Bewerbungen für die Wahl ist am 30. März.

An den Wahlbezirken, Wahlorten und Wahlräumen hatte sich gegenüber vorhergehenden Wahlen nichts geändert, insofern stimmten die Räte einstimmig dieser Beschlussvorlage zu.

Bereits in der Sitzung am 28. Oktober hatte Bürgermeister Müller erklärt, dass er sich für eine zweite Amtszeit bewerben wird. Unstimmigkeiten gab es bei der Diskussion über den Text der Stellenausschreibung. Gemeinderat Thomas Frey (VS) wollte die Passage "Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder" herauslassen, weil dies zur Folge haben könne, dass sich kein weiterer Kandidat bewirbt.

Speziell zu diesem Punkt beantragte Uwe Funk (VS) eine geheime Abstimmung. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Somit bleibt es auch in diesem Punkt bei der Beschlussvorlage und damit bei dem Passus in der Ausschreibung, dass sich der Amtsinhaber erneut bewirbt.