Ein jahrelanger Streit zwischen einem Studenten und der Hochschule Furtwangen endete mit einem Vergleich. (Symbolfoto) Foto: kasto/Fotolia.com

Student klagte gegen Hochschule Furtwangen und kann nun Studium beenden. Emotionale Auseinandersetzung.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Er tut sich schwer mit der Vergangenheitsbewältigung und den ungelösten Konflikten. Doch letztendlich akzeptierte er zähneknirschend den Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Damit ging ein hartnäckiger Disput zwischen einem Studenten und der Hochschule Furtwangen zu Ende.

Nun kann er das, was ihm bisher versagt wurde: Sein Studium beenden. Schon die letzten Minuten vor Verhandlungsbeginn im Freiburger Gerichtsgebäude ließen erahnen, wie sich auch diese Sitzung vor dem Verwaltungsgericht (VG) zunächst entwickeln würde. Auf der einen Seite, der des Klägers, der Student, der sich von der HFU mehr als ungerecht behandelt und um seinen Diplomabschluss gebracht sieht. Auf der anderen die Hochschule, die auf nicht bestandene Prüfungen verweist und aufgrund einer immer emotionaler werdenden Auseinandersetzung den Studenten exmatrikulierte sowie ein Hausverbot aussprach. Mit geteiltem Erfolg. War das Verbot juristisch noch haltbar, kippten das VG Freiburg und nach ihm der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Exmatrikulation. Diese stand dann auch im Fokus der Verhandlung, das Hausverbot war mittlerweile abgelaufen und damit kein Disput-Thema mehr.

Atypischer Fall: Neun Leitzordner widerspiegeln mittlerweile eine atypische juristische Auseinandersetzung, wie der Vorsitzende Richter der ersten Kammer am Verwaltungsgericht Freiburg festhielt. Ein Streit, der seit sieben Jahren schwelt und der aufgrund einer nicht bestandenen und im Ergebnis in den Augen des Klägers strittigen Klausur entbrannte.

"Hätte sich ein Professor der HFU Zeit genommen für kritische Rückfragen, wäre meine Sache in 15 Minuten erledigt gewesen", meinte der Kläger aus der Doppelstadt an die Adresse des Vertreters der HFU und seiner Anwältin. Während der Student immer wieder in seinem Redefluss über das "an ihm begangene Unrecht" gebremst werden musste, gaben sich die Beklagten auch an diesem Nachmittag eher wortkarg.

Raus aus der Endlosschleife

Es brauchte fast zwei Stunden und ein gerütteltes Maß an Überzeugungskunst der 1. Kammer, allen voran des Vorsitzenden Richters und der Berichterstatterin, um die Verhandlung doch noch in Richtung Vergleich zu lenken. "Das ist doch ihre einzige und letzte Chance", mahnte der Richter, "um ihr Studium zeitnah zu beenden." Eine weitere richterliche Entscheidung, so der Jurist, könne erneut strittig sein und weitere Verhandlungen nach sich ziehen: Eine schier endlos scheinende Schleife, mit der die Möglichkeiten auf einen zügigen Abschluss immer geringer werden. Denn die HFU, so der Richter, habe ihren rechtlichen Rahmen bisher gut ausgenutzt. "Wollen Sie nun ihr Studium abschließen oder nicht", stoppte der Vorsitzende Richter immer wieder den mittlerweile 40-Jährigen, der sich in seinen Ausführungen über Frust und Enttäuschungen im Umgang mit der HFU schier zu verlieren schien. Diesen Kreislauf durchdrang das Gericht mit dem Vorschlag zum Vergleich.

Leicht tat sich der Kläger nicht, die ihm genannten Eckpunkte dieses "Vertrages" zu akzeptieren. Wiederholt appellierte der Richter an seine Raison und ermahnte ihn, diese Chance doch zu ergreifen und den Vergleich anzunehmen. "Ich kann Sie ein Stück weit verstehen, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen, aber ein weiteres Verfahren macht keinen Sinn. Eine gütliche Einigung ist in Ihrem Interesse". Ein weiterer Wortschwall verstummte nach der klaren richterlichen Ansage: "Wir sind hier keine Beschwerdestelle, in der aufgearbeitet wird, was sieben Jahre lang schief gelaufen war."

Dreh- und Angelpunkt des Vergleichs: Der Mann kann sein Studium fortsetzen, die ihm noch fehlenden Klausuren schreiben und ist zu den Prüfungen zugelassen. Dafür müsse er sich dazu verpflichten, das Studium zum Ende des Wintersemesters 2017/18 zu beenden und danach "die HFU in Ruhe zu lassen und den Campus nicht mehr zu betreten". Eine Art saubere Scheidung, ohne Rosenkrieg mit der "Ex-Frau". Am Rande kam es auch zu einer Art Zusage der beiden Parteien, sich über die strittige Klausur zu unterhalten, aber nicht "ohne Zeugen".