Ein Unternehmerehepaar aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis muss sich vor Gericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Staatsanwaltschaft wirft Angeklagten unter anderem Lohnwucher und Nötigung in mehreren hundert Fällen vor.

Schwarzwald-Baar-Heuberg/Konstanz - Das Landgericht Konstanz hat mehrjährige Ermittlungen gegen ein Unternehmerehepaar aus dem Kreis abgeschlossen. Am 8. November um 9 Uhr beginnt vor der 4. Strafkammer der Prozess gegen die beiden Personen und gegen einen weiteren Mann. Angesetzt sind insgesamt fünf Verhandlungstage am 9. und 29. November sowie 5. und 14. Dezember.

Den Tatvorwurf beschreibt die Staatsanwaltschaft so: Hauptangeklagt ist ein Ehepaar aus Bad Dürrheim im Alter 47 und 46 Jahren sowie ein 35-Jähriger aus Eschede, der zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Taten noch in Bräunlingen wohnte. Der Vorwurf lautet auf gewerbsmäßigen Wucher, bandenmäßige Erpressung, Freiheitsberaubung und Nötigung in mehreren hundert Fällen.

Der Hauptangeklagte gründete in den Jahren 2004 bis 2008 diverse Filialen einer namhaften Fastfood-Kette in Villingen, Schwenningen, Tuttlingen, Bad Dürrheim und Zimmern ob Rottweil, die vor allem kalte Menüs anboten.

Er soll bis ins Jahr 2010 hinein im Zusammenwirken mit seiner ebenfalls angeklagten Ehefrau, die für die Lohnbuchhaltung und für die Dienstpläne zuständig gewesen sei und gegen Ende auch als Geschäftsführerin fungiert haben soll, Lohnwucher betrieben haben. Der Vorwurf der Anklage lautet, dass die beiden einer Vielzahl von unerfahrenen, willensschwachen oder in einer beruflichen und finanziellen Zwangslage befindlichen Arbeitnehmern sittenwidrig niedrige Löhne gezahlt hätten. Hierdurch sollen sie knapp 200.000 Euro Lohn erspart haben.

Um weiter Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben, habe man auch immer wieder mit ungerechtfertigten fristlosen Kündigungen, haltlosen Lohnabzügen und Ähnlichem gedroht und den Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang regelmäßig auch Unterschriften für in Wirklichkeit nie erhaltene Vorschüsse oder für nicht gerechtfertigte Schuldanerkenntnisse abgenötigt haben.

In einem weiteren Komplex wird ihnen vorgeworfen, von zahlreichen Bewerbern um eine Arbeitsstelle systematisch verlangt zu haben, ein mehrwöchiges unentgeltliches Praktikum bei ihnen zu absolvieren, wobei die "Praktikanten" bereits nach dem ersten Tag intensiver Einarbeitung überwiegend Tätigkeiten von Arbeitnehmern ausgeführt und dadurch andere Mitarbeiter, die zu bezahlen gewesen wären, ersetzt hätten.

Opfer dieses Vorgehens seien vor allem minderjährige Schüler und junge Schulabgänger gewesen, deren Unerfahrenheit und Zwangslage die Angeklagten auf diese Weise gezielt ausgenutzt hätten und dies zum Teil über einige Wochen hinweg. Dadurch habe man die eigentlich ortsübliche Vergütung in über 100 Fällen in Höhe von knapp 70.000 Euro eingespart. In diesem Zusammenhang wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten ungerechtfertigte Bereicherung in Höhe dieses Betrages vor.

Der 35-jährige Mitangeklagte, der ab Anfang 2009 bis Mitte 2010 Geschäftsführer der Filialen war, soll in dieser Zeit an den Taten der Hauptangeklagten mitgewirkt haben. Es soll sogar in Einzelfällen dazu gekommen sein, dass Arbeitnehmer im Büro der Angeklagten von diesen solange eingesperrt, beziehungsweise gegen ihren Willen festgehalten worden seien, bis sie beispielsweise eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben oder den Erhalt einer ungerechtfertigten Abmahnung oder schriftlichen Kündigung per Unterschrift bestätigt hätten.