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Schutz der Persönlichkeitsrechte: Bademeister achten auf Smartphones. Andere Badegäste wollen nicht aufs Bild.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Selfies machen, das ist mittlerweile ein großes Hobby für viele. Wo man steht und geht sieht man sie. Menschen, die in die eigene Kamera grinsen und die perfekte Pose suchen. Heikel wird das Ganze allerdings, wenn es im Schwimmbad stattfindet.

Endlich scheint die Sonne, das Freibad ruft, und viele wollen ihr tolles Urlaubsfeeling am liebsten mit allen ihren Freunden in den sozialen Netzwerken teilen. Aber was, wenn auf dem perfekten Foto aus Versehen fremde Badegäste mit drauf sind?

Nicht jedem gefällt es, in Badebekleidung auf fremden Fotos in sozialen Netzwerken verewigt zu sein. Schließlich hat jeder Persönlichkeitsrechte, die es zu schützen gilt. Doch wie kann ein solcher Schutz gewährleistet werden? Oft sind die Liegewiesen der Freibäder weitläufig und schwer überschaubar.

Und darf man von den Bademeistern überhaupt verlangen, Smartphone-Nutzer ständig im Auge zu behalten? Schließlich besteht, trotz dieses weit verbreiteten Problems, für die Bademeister die Hauptaufgabe darin, die Schwimmbecken zu überwachen. Fraglich ist daher, ob aufgrund solcher Begleiterscheinungen der heutigen Gesellschaft das Aufgabengebiet der Bademeister einfach ohne Weiteres erweitert werden darf. In Zukunft wird dieses Thema sicher noch öfters auf den Tisch kommen.

Was tun daher die Freibadbetreiber jetzt schon, um unerlaubte Fotos und Videos zu verhindern? Im Minara in Bad Dürrheim sind dafür extra Hinweis-Schilder angebracht. Zudem werden die Bademeister dort, wie auch im Villinger Kneippbad, dazu angehalten, stets die Augen offen zu halten und bei Bedarf Personen persönlich anzusprechen, um ganz deutlich und konkret darauf aufmerksam zu machen, warum Fotos und Videos nicht gestattet sind.

In der Haus- und Badeordnung der Bäder Villingen-Schwenningen GmbH, wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass das Fotografieren von Personen nur mit deren Einwilligung geschehen darf. Untersagt ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Einwilligung. In beiden Bäderbetrieben werden bei Zuwiderhandlung die Personalien aufgenommen.

Dadurch wird sichergestellt, dass Wiederholungstäter nicht unentdeckt bleiben. Allerdings betonen sowohl Uwe Winter von der Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim, als auch Susanna Kurz von der Bäder Villingen-Schwenningen GmbH, dass noch keinerlei Beschwerden dieser Art eingegangen seien. Susanna Kurz würde im schlimmsten, (allerdings noch nie dagewesenen Fall), auch von dem Recht Gebrauch machen, Hausverbot zu erteilen.

Ein striktes Verbot von Smartphones und Kameras wird es aber weiterhin nur im Sauna-Bereich des Solemar geben.

Die Smartphone-Nutzung ganz zu verbieten, ist man auch nicht gewillt, da es viele Smartphone-Tätigkeiten gebe, die problemlos auch in Freibädern ausgeführt werden könnten. In der Sonne seine Geschäftsemails zu checken, ist für so manchen schließlich eine gute Alternative zum stickigen Büro und es spricht auch nichts dagegen, die freie Zeit auf der Liegewiese für einen Handy-Chat mit Freunden zu nutzen. "Deshalb gilt es gut abzuwägen, wann man als Bademeister einschreitet", meint Uwe Winter. Oft sei nämlich kaum zu unterscheiden, ob jemand eine harmlose Nachricht verschicke oder heimlich illegale Fotos schieße. Daher wird an Freibadbesucher appelliert, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Vor allem sind Freibäder schließlich dazu da, Freude und Spaß im kühlen Nass zu haben und die heiß ersehnten Sonnenstunden entspannt zu genießen. Und das funktioniert manches Mal sogar besser ohne Smartphone.

In manchen Bädern wird mittlerweile schon mal deutlich schon am Eingang mit entsprechenden Piktogrammen auf das generelle Fotografierverbot hingewiesen.

Doch nicht überall geht es so rigide zu. Für St. Georgen verweist Melanie Reinl auf die Haus- und Badeordnung. In dieser sei im Paragrafen fünf, Absatz fünf  folgendes geregelt: "Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Bürgermeisteramtes."

Weiter sagt sie, das Aufsichtspersonal achte auf die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und weise gegebenenfalls darauf hin.

Weitere Maßnahmen seien momentan nicht geplant. "Sollte dies der Fall sein, werden wir natürlich entsprechende Informationen herausgeben", stellte sie fest.

"Gesonderte Regelungen gibt es bei uns nicht; ich kann mir vorstellen, dass sich der eine oder andere Badegast auf das ›Recht am eigenen Bild‹ beruft. Allerdings gab es das bei uns so noch überhaupt nicht, dass es irgendwelche Beschwerden gab", räumte Bürgermeister Fritz Link für das Königsfelder Freibad "Solara" ein.