Weil er wegen eines Bandscheibenleidens schlecht zu Fuß ist, betrog ein 73-jähriger Rentner drei Autohäuser. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder-Bote

73-Jähriger erschwindelt sich drei Leihwagen. Landgericht verurteilt Mann zu neun Monaten Haft auf Bewährung.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Weil er wegen eines Bandscheibenleidens schlecht zu Fuß ist, betrog ein 73-jähriger Rentner drei Autohäuser. Unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit erschwindelte er sich 2013 drei Leihwagen, ohne sie zu bezahlen.

Mit einem der Autos wurde er in einen Unfall verwickelt, so dass das Autohaus in Villingen neben den ausstehenden 240 Euro Miete auch auf einem Schaden von 3000 Euro sitzen blieb. In einem anderen Autohaus in Villingen bestellte er sogar einen Neuwagen. Diesen benutzte er mehrere Wochen lang, dann trat er vom Kauf zurück.

In Brigachtal mietete er über Weihnachten 2013 ein Auto, mit dem er mehr als drei Wochen lang unterwegs war. Die Rechnung über 550 Euro interessierte ihn nicht weiter. Als er sich im Mai vor dem Amtsgericht VS wegen Betrugs verantworten musste, kamen dem Richter Zweifel an der Schuldfähigkeit des Rentners.

Er verwies das Verfahren an das Landgericht Konstanz. Man ging dort davon aus, dass der 73-Jährige zu den Tatzeiten nicht vermindert schuldfähig war und verurteilte ihn zu neun Monaten Haft. Unter der Auflage, sich bald möglichst in eine stationäre Therapie zu begeben, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.