Manche Arten stehen unter Naturschutz. Foto: Anterovium/stock.adobe.com

Wespenberater schafft schnelle Abhilfe. Manche Arten stehen unter Naturschutz.

Schwarzwald-Baar-Kreis - "Dieses Jahr ist ein Wespenjahr", meint Jens Löw. Der März diesen Jahres war der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. Das milde Wetter und die ersten drei Monate des Jahres, die deutlich wärmer waren als die letzten Jahre, begünstigen die Wespenpopulation möglicherweise.

Wenn die Insekten dann ungebetene Gäste bei Grillabenden sind oder schon beim Frühstück auf dem Balkon stören, ist guter Rat gefragt. Was tun? Eine völlig ungefährliche Lösung für Mensch und Tier ist der sogenannte "Waspinator", eine graue Plastikhülle, die mit Plastiktüten gefüllt, das Aussehen eines bereits vorhandenen Wespennestes annehmen und die lästigen Insekten so vertreiben soll. Das funktioniert aber nicht immer. Was also tun?

Das Landratsamt stellt auf eine entsprechende Anfrage fest: "Der unteren Naturschutzbehörde liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob das Wespenvorkommen dieses Jahr höher ist als üblich. Wir verzeichnen seit einigen Wochen und besonders in diesen Tagen zwar vermehrt Anrufe besorgter Bürger, die sich nach Möglichkeiten der Abhilfe informieren. Diese Meldungen gehören während der Sommerzeit jedoch für die Mitarbeiter des Baurechts- und Naturschutzamts zum Tagesgeschäft. Wir versuchen stets zunächst eine Beratung am Telefon durchzuführen und vermitteln die Personen zusätzlich an die im Schwarzwald-Baar-Kreis tätigen ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater."

Was man dagegen machen kann? Keineswegs Wespenfallen aufstellen oder gar zu "Wesp-Ex"-Spray greifen, sagt die Naturschutzbehörde: "Vornehmlich ist es wichtig, zu unterscheiden, um welche Art Insekt es sich bei der betreffenden Art handelt und herauszufinden, ob das Tier und sein Volk möglicherweise zu den naturschutzrechtlich besonders geschützten Arten zählen, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz weder verletzt noch getötet werden dürfen und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen."

In Mitteleuropa kommen elf Arten der Echten Wespen (staatenbildende soziale Faltenwespen) vor, unter anderem die Deutsche Wespe, die Gemeine Wespe sowie die Hornisse. "Natürlich werden bei den Maßnahmen auch die örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel Kindergarten, Krankenhaus, Seniorenwohnheim) und besondere Umstände (zum Beispiel. Allergien der Betroffenen) berücksichtigt", erklärt die Naturschutzbehörde auf Anfrage. Was ist von Wespenfallen zu halten, die mit Lockstoffen gefüllt werden? "Als Naturschutzbehörde halten wir das Anbringen von Fallen für nicht geboten und raten dringend davon ab, denn auch besonders geschützte Arten könnten durch den Lockstoff beeinträchtigt und sogar getötet werden.

Dies gilt selbstverständlich auch für die im Handel erhältlichen Insektenbekämpfungsmittel, die keinesfalls verwendet werden dürfen, ohne vorher sicherzustellen, dass damit keine besonders geschützte Art gefährdet wird", so die klare Antwort der Behörde. Insekten seien von Natur aus nicht aggressiv. "Wie alle anderen Lebewesen jedoch auch, versuchen gerade Wespen und Hornissen, ihr Volk zu beschützen und zu verteidigen, wenn sie Gefahr wittern. Bei den Insekten kann eine Angriffslust dadurch hervorgerufen werden, dass Menschen aus Angst davor gestochen zu werden, um sich schlagen oder mit Gegenständen herumfuchteln. Dies sollte vermieden werden, auch beim Frühstück oder beim Sonnenbad. Dann steht der Erholung nichts im Wege, auch wenn einmal eine Wespe sich in der Nähe aufhalten sollte."

Bestehe aufgrund des Vorkommens von im Wohnumfeld gelegenen Nestern jedoch Gefahr für Allergiker, Kleinkinder, Senioren oder Kranke, könne eine schnelle Abhilfe durch einen Wespenberater geboten sein. "In diesem Fall und zu allen weiteren Fragen stehen die Kollegen der Naturschutzbehörde beim Landratsamt unter Telefon 07721/91 37 604 jederzeit gerne für eine Beratung zur Verfügung. Im Internet stehen darüber hinaus interessante Informationen zur Verfügung", erklärt die Behörde.