Mehrfach hatte der junge Mann Autos entwendet und teilweise Unfälle damit verursacht. (Symbolfoto) Foto: Peshkova/ Shutterstock

20-Jähriger geht gegen Urteil in Berufung, Gericht weist diese jedoch zurück. Es bleibt bei 32 Monaten Haft.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Gegen eine Verurteilung von zwei Jahren und acht Monaten Jugendstrafe hatte ein 20-jähriger Schüler aus Villingen zunächst mit einer Berufung vor dem Landgericht Konstanz ankämpfen wollen. Letztendlich waren einschlägige Vorstrafen und eine hohe Rückfallgeschwindigkeit ausschlaggebend dafür, dass das Gericht dem jungen Autodieb nahe legte, die Berufung gegen das ohnehin sehr milde Urteil des Amtsgerichts Villingen zurückzunehmen.

Mit 16 klaute er in einem Drogeriemarkt Zubehör für eine Playstation, im Alter von 17 Jahren wurde er bei Stuttgart ohne Führerschein hinter dem Steuer eines Pkw erwischt. Zwischen Sommer 2014 und Ende 2015 stahl er zusammen mit einem Kumpel und seinem jüngeren Brüder reihenweise Krafträder im gesamten Kreisgebiet und in Freiburg, um damit herumzufahren und sie dann meist mehr oder weniger demoliert irgendwo stehen zu lassen. Als er 19 war, verlegte er sich darauf, Autoverkäufer mit einem Schlüsseltrick hereinzulegen, um an teure BMWs oder Audis zu gelangen. Dabei täuschte der deutlich jünger aussehende Schüler in verschiedenen Autohäusern zunächst Kaufinteresse vor, um an die Autoschlüssel zu gelangen.

Nach der Besichtigung gab er statt des Originalschlüssels ähnlich aussehende Schlüssel zurück oder programmierte die Schlüssel neu für sich. Meist nachts kehrte er dann zu dem jeweiligen Autohaus zurück und legte mit den teuren Wagen zum Teil hunderte von Kilometern zurück. Um an den nötigen Kraftstoff zu kommen, beging er mehrere Tankbetrügereien. Oft ließ er die Autos mit beachtlichem Sachschaden irgendwo stehen. In einem Fall lieferte er sich mit einem gestohlenen Wagen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dabei fuhr er von Villingen bis nach Furtwangen. Dor rammte er ein Polizeifahrzeug. Danach konnte er in einem Waldstück entkommen.

Im Oktober 2016 verurteilte ihn das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Villingen zu zwei Jahren Jugendstrafe. Mit einer sechsmonatigen Vorbewährung wollte man ihm noch einmal eine letzte Chance geben. Anstatt sich in dieser Zeit am Riemen zu reißen, beging der inzwischen 20-Jährige weitere Autodiebstähle. In einem Fall raste er in Tübingen während der Besichtigung plötzlich mit einem BMW zum Preis von 32.500 Euro davon. Für die weiteren drei Diebstähle verhängte das Amtsgericht Villingen im Mai die zwei Jahre und acht Monate, gegen die der Angeklagte in Berufung hatte gehen wollen.

In einigen Fällen war wiederum sein jüngerer Bruder beteiligt. Der habe ihn auch zu den neuen Taten angestiftet, erklärte der 20-Jährige jetzt vor der Berufungskammer. "Dann können wir mal wieder richtig Autofahren", soll der vier Jahre Jüngere gesagt haben. Das Gericht reagierte fassungslos. "Sie waren doch schon drei Monate in Untersuchungshaft, dann gibt man ihnen noch einmal eine Chance und Sie machen es wieder!", rief der Vorsitzende Richter. Kleinlaut nahm der 20-Jährige seine Berufung zurück. Seit Februar sitzt er schon wieder in Untersuchungshaft.

Ab sofort kann er in die Jugendstrafanstalt wechseln. Vor dem Amtsgericht hatte ein Psychiater eine erhebliche Reifeverzögerung und eine Störung der Impulskontrolle bei dem jungen Mann konstatiert, und eine Therapie empfohlen.