Fastfood verkauften Franchise-Nehmer, die ihre Mitarbeiter zu Hungerlöhnen beschäftigten. Foto: © baibaz/Fotolia.com

Ehepaar aus Bad Dürrheim verurteilt. Autoritäres Regime in Fastfood-Kette. Erpressung und Hungerlöhne.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Bis ins Jahr 2010 hinein herrschte in mehreren Filialen einer Fastfood-Kette im Schwarzwald-Baar-Kreis ein autoritäres Regime, in dem Ausbeutung durch sittenwidrige Löhne und Erpressung von Mitarbeitern auf der Tagesordnung standen.

Der 47-jährige Franchise-Nehmer aus Bad Dürrheim und seine gleichaltrige Ehefrau sowie ein früherer Geschäftsführer wurden jetzt vom Landgericht Konstanz zu Bewährungsstrafen mit hohen Geldauflagen verurteilt. In dem Anfang November vorigen Jahres begonnenen Prozess war es erst am vorletzten Verhandlungstag doch noch zu einer Verfahrensabsprache gekommen. Zur Verurteilung gelangten jetzt nur noch 17 Fälle des Lohnwuchers und 51 Fälle von Erpressung. Angeklagt war ein Vielfaches. Über den Hauptangeklagten verhängte das Gericht ein Jahr und neun Monate Haft, seine Ehefrau wurde zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage sollen sie 60.000 und 30 .000 Euro Geldbuße an gemeinnützige Einrichtungen bezahlen.

Der 35-jährige ehemalige Geschäftsführer wurde wegen acht Fällen des Wuchers und 27 Fällen der Erpressung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Für alle gelten wegen der langen Verfahrensdauer drei Monate als vollstreckt. Wie mehrfach berichtet, verlangten die Angeklagten von zahlreichen Bewerbern systematisch unbezahlte Praktika, die sie willkürlich verlängerten. Die Mitarbeiter in den Filialen in Villlingen, Schwenningen, Tuttlingen, Bad Dürrheim und Zimmern o.R. wurden dann aber bereits nach wenigen Tagen Einarbeitungszeit als volle Arbeitskräfte beschäftigt, wodurch man Lohnkosten in erheblichem Umfang einsparte. In vielen Fällen kam es zu ungerechtfertigten und willkürlichen Sanktionen wie Lohnkürzungen. Fast routinemäßig wurden Mitarbeitern Unterschriften unter nicht gerechtfertigte Schuldanerkenntnisse, nie erhaltene Vorschusszahlungen oder unter Gehaltsverzichtserklärungen abgepresst.

Wer sich gegen dieses Schreckensregime wehrte, dem wurde mit fristloser Kündigung gedroht.

Das genügte häufig, um die Mitarbeiter einzuschüchtern, denn in solchen Fällen gibt es für die arbeitslos gewordenen Leute auch kein Arbeitslosengeld. Dass dieses System der Ausbeutung und Unterdrückung von Arbeitskräften so lange funktionierte, lag laut Gericht und Staatsanwaltschaft daran, dass es meist unerfahrene Personen wie Schüler oder Studienanfänger waren, labile Personen oder Leute, die sich aufgrund einer finanziellen Zwangslage mit allem einverstanden erklärten. Sie und ihre Kollegen können nach der jetzigen Verurteilung ihrer ehemaligen Arbeitgeber ihre Schadenersatzansprüche einklagen. Um dafür zu sorgen, dass Kläger ihr Geld auch bekommen, hält das Gericht jetzt für die Dauer von drei Jahren die Hand auf 25 000 Euro aus dem Vermögen des Ehepaars.