Der Bereich Am Brestenberg/Sängerstraße wird zum neuen Sanierungsgebiet. Gebäude werden fallen, um das Wohnumfeld attraktiver zu gestalten. Foto: Reutter/Wegner

Neues Sanierungsgebiet soll Brestenberg und Sängerstraße optisch aufwerten.

Schramberg - Das innerstädtische Wohnen soll moderner und das Umfeld attraktiver werden. Einen weiteren Beitrag dazu leistet das neue Sanierungsgebiet Sängerstraße/Am Brestenberg. Im Ausschusses für Umwelt und Technik wurde schon im Herbst 2009 vorgeschlagen, für das "Sanierungsgebiet Neue Mitte" einen Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Maßnahme in das ASP-Programm zu stellen. Allerdings gab es dazu damals keinen Empfehlungsbeschluss. Das Thema wurde 2010 erneut beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Aufnahme in ein städtebauliches Sanierungsprogramm für 2011 zu stellen. Im März 2011 teilte das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass der Antrag nicht berücksichtigt werden konnte. Im Oktober wurde für 2012 erneut ein Antrag auf Aufnahme in ein städtebauliches Sanierungsprogramm gestellt. Auf Anraten des Regierungspräsidiums Freiburg wurde der Antrag im Januar 2012 hinsichtlich des Volumens modifiziert.

Im März kam schließlich der Bescheid aus Freiburg, dass dem Antrag teilweise entsprochen werde und Fördermittel in Höhe von einer Million Euro gewährt werden. Folgende Maßnahmen sind nun im neuen Sanierungsgebiet vorgesehen: Schaffung eines attraktiven Wohnquartiers am Brestenberg direkt an der Schiltach, Neuordnung des Gebiets und Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen sowie Fußgängerstege, Neugestaltung des Uferbereichs mit Aufenthaltsmöglichkeiten.

Ziel der städtebaulichen Gesamtkonzeption wie auch der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist die Aufwertung innerstädtischen Wohnens und des Wohnumfelds. Darüber hinaus sollen Aufenthaltsbereiche für die Kernstadt geschaffen und die innerstädtische Parkierungssituation verbessert werden. Laut Sanierungsrecht muss der Gemeinderat nun das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Die förmliche Festlegung erfolgt mit einer Satzung. Es besteht die Möglichkeit, die Sanierung im umfassenden oder im vereinfachten Verfahren abzuwickeln.

Das Entwicklungskonzept sieht einen umfangreichen Grunderwerb vor. Mit dem umfassenden Verfahren stehen entsprechende Genehmigungsvorbehalte nach dem Städtebaurecht zur Verfügung, so dass es möglich ist, künftige Entwicklungen im Sanierungsgebiet zu steuern. Ebenso ist es rechtlich möglich, gegebenenfalls Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung festzusetzen. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, das umfassende Verfahren anzuwenden. In diesem Zusammenhang sind auch die Bürger an der Planung zu beteiligen. Mit dem Beschluss über die Sanierungssatzung wird zugleich auch die Frist festgelegt, in der die Sanierung umgesetzt werden soll.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll diese Frist 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb dieser Zeit ausgeführt werden, könnte die Frist vom Gemeinderat notfalls verlängert werden. Vom Regierungspräsidium wird allerdings erwartet, dass die Fördergelder in den vorgegebenen Zeiträumen zweckgebunden eingesetzt werden.