Auch ums Rathauseck lassen Autofahrer gerne die Fußgänger an ihrer Musik teilhaben. Foto: Röseler

Rollende "Diskotheken" sind für viele echtes Ärgernis. Strafe kann bis zu 5000 Euro betragen.

Schramberg - Mit den Temperaturen steigt ums Schramberger Rathauseck jedes Jahr auch die Lautstärke der Musik aus vorbeifahrenden Autos – und nicht nur dort.

Bässe lassen die Kaffeetassen vibrieren, Gespräche müssen unterbrochen werden, bis die fahrenden Musikboxen außer Hörweite sind, selbst Redner im Sitzungssaal des Rathauses halten zuweilen inne, wenn’s draußen auf der Straße mit "bum-bum-bum" vorbei scheppert.

"Aus rechtlicher Sicht, darf das Radio im Auto nur so laut betrieben werden, dass es die Wahrnehmung der Umwelt nicht beeinträchtigt", erläutert der Erste Polizeihauptkommissar und Revierleiter Jürgen Lederer auf Anfrage.

Verstöße seien allerdings schwer zu ahnden, da es sich um eine subjektive Beurteilung handele. Solche Verstöße, die die Beeinträchtigung des Fahrzeugführers selbst betreffen, werden mit einem geringen Bußgeld von zehn Euro belegt, so Lederer. Teurer wird’s, wenn sich andere von der Musik (oder anderem Lärm) belästigt fühlen. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 117 Unzulässiger Lärm) heißt es dazu: "Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen".

Bußgeld kann bis zu 5000 Euro betragen

Solche Ordnungswidrigkeiten können den Verursacher bis zu 5000 Euro kosten. Auch in der Polizeiverordnung der Stadt finden sich entsprechende Vorschriften.

"Anders verhält es sich mit Fahrzeugen, die aufgrund technischer Änderungen lauter sind. Mit einer Veränderung des Abgas- oder Geräuschverhaltens erlischt die Betriebserlaubnis, was mit 50 Euro zu Buche schlägt", erläutert Lederer.

Hiefür gebe es bei der Schramberger Polizei einige besonders versierte Beamte, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert hätten – und solche Fälle auch konsequent überwachen und ahnden würden.

"Ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch auch darauf hinweisen, dass insbesondere für ältere Motorräder wesentlich höhere Lärmgrenzen als für Neufahrzeuge gelten. Und die Wahrnehmung der Bürger ist auch nur subjektiv. Es sind nur wenige Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge bewusst manipulieren. Und diese haben unsere ›Spezialisten‹ im Visier", so Lederer weiter.

Der Revierleiter appelliert auf gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis – auch der Anwohner und Fußgänger – "wenn ein junger Mann nach einer der Schwellen mal etwas mehr Gas gibt". "Wir waren doch auch mal jung und hatten eine Freude am ersten Auto oder Motorrad. Schließlich ist der zunehmende Verkehr auch Attribut unseres Wohlstands. Auch das sollten wir nicht vergessen."

Die Anzahl der Autos und Motorräder nehme beständig zu. "Und Elektroautos haben eben noch nicht den Durchbruch geschafft."