Schramberg kämpft seit Jahren um eine Talstadtumfahrung. Foto: Wegner

Gemeinderat beschließt Resolution zur Talstadtumfahrung. Schramberg kämpft seit Jahrzehnten.

Schramberg - Der Gemeinderat hat am Donnerstag in seiner Sitzung einer Resolution zur Talstadtumfahrung zugestimmt.

Wie berichtet, ist die Talumfahrung Schramberg in den Bundesverkehrswegeplan 2030 als eine Maßnahme des vordringlichen Bedarfs aufgenommen worden. Gleichzeitig bewilligte der Bundestag im Dezember vergangenen Jahres den Finanzierungsrahmen für alle Projekte.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat in der Straßenbaukonferenz am 7. März angekündigt, eine Priorisierung der Projekte unter Berücksichtigung der anhand von landesspezifischen Kriterien bis Herbst 2017 vorzunehmen.

"Die Einrichtung einer Umweltzone auf einem innerstädtischen Teilstück der Bundes-straße 462 sowie und Luftreinhaltepläne sind keine geeigneten Maßnahmen, um eine gedeihliche Entwicklung des Wirtschafts- und Sozialraums Schramberg nachhaltig zu sichern. Der Bau der Talumfahrung ist für die Entwicklung der Großen Kreisstadt Schramberg, die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und weit darüber hinaus von größter Bedeutung und wird seit Jahrzehnten von Bürgerschaft, Gemeinderat, Verwaltung, Interessengemeinschaften, Aktionsbündnissen gefordert. Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar", heißt es in dem Schreiben, das nun allen involvierten Stellen (vom Regierungspräsidium bis zu Ministerien) zugestellt wird. Weiter heißt es: "Der Gemeinderat fordert daher: Unverzüglich mit den Planungen und anschließend mit dem Bau der Talumfahrung Schramberg zu beginnen." Schramberg kämpfe seit Jahrzehnten für die Talumfahrung und offeriere erneut:

 "Eine uneingeschränkte Unterstützung aller Beteiligten bei Planung und Realisierung der Talumfahrung;

 Die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme von Kosten für die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen, Landschaftspflegerischen Begleitpläne, Floristischen und Faunistischen Untersuchungen, sowie für eine Umweltverträglichkeitsstudie; Vorhandene Verkehrsplanungen, wie Gegenrichtungsverkehr im Schlossbergtunnel mit neuen Anschlüssen an die Verkehrsinfrastruktur in der Talstadt in ein neues Verkehrskonzept für das gesamte Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umfahrungsstraße zu integrieren und weiter zu entwickeln;

 Eine Planung für den Rückbau und die Umgestaltung und Urbanisierung von Straßenzügen der bisherigen B 462 im Stadtgebiet;

 Den Erwerb von noch erforderlichen Grundstücken zur Realisierung der Talumfahrung;

 Die rechtzeitige Freimachung der für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke;

Grundstücksflächen für die Deponierung von (Tunnel-)Aushub."

Der Gemeinderat nehme zur Kenntnis, dass die Priorisierung von 67 Straßenbauprojekten in der zweiten Stufe der Umsetzungskonzeption für die Verantwortlichen beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg eine große Herausforderung sei.

Das Projekt "Talumfahrung Schramberg" sei allerdings mit keinem der anderen Projekte der zweiten Stufe der Umsetzkonzeption vergleichbar. "Die Planung und Realisierung der Talumfahrung muss an erster Stelle der in der zweiten Stufe der Umsetzungskonzeption befindlichen Projekte stehen."

Der Gemeinderat hat bereits 1990, 1995 und 2000 Resolutionen auf den Weg gebracht. Außerdem haben die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft 2002 eine gemeinsame Resolution für die Planung und Realisierung beschlossen.