Entsprechend der Weisung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg hat das Landratsamt Rottweil als untere Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde das Einvernehmen zur "grünen Umweltzone" formal erteilt, da hierzu eine rechtliche Pflicht besteht. Foto: Wegner

Kreis-Behörde muss "grüne Zone" formal erteilen. RP stimmt in Teilen Kritik des Landratsamts zu.

Schramberg - Entsprechend der Weisung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg hat das Landratsamt Rottweil als untere Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde das Einvernehmen zur "grünen Umweltzone" formal erteilt, da hierzu eine rechtliche Pflicht besteht.

Gleichzeitig weist das Landratsamt in einer Stellungnahme an das RP ausdrücklich darauf hin, dass die grüne Umweltzone Schramberg nicht zielführend sei, zumal das Regierungspräsidium der Kritik des Landratsamts in weiten Teilen zugestimmt habe. So hatte das Regierungspräsidium eingeräumt, dass Umweltzonen vor allem der Reduzierung der Feinstaubbelastung dienten, Stickoxide bei Nachrüstungen von Oxikats sogar ansteigen könnten.

Gleichfalls habe die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, Umweltzonen als überholt bezeichnet, da sie aufgrund Flottenerneuerung keine wirkliche Wirkung mehr hätten. Das Landratsamt betrachte die Maßnahme der (grünen) Umweltzone in der Talstadt von Schramberg nach wie vor als unverhältnismäßig.