Bundesverkehrswegeplan: Im Entwurf der Ausbaugesetze

Schramberg (jf/sw). Die Schramberger Talstadtumfahrung ist möglicherweise einen Schritt weiter: Der bisherige Planentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan ist mittlerweile im so genannten Entwurf der Ausbaugesetze übernommen, die dem Bundestag vorgelegt wurden.

Dies geht aus der Bundestagsdrucksache 18/9350 hervor, die bereits im August erschienen ist. Die Beratungen dazu haben im Verkehrsausschuss in dieser Woche begonnen.

Am Montag, 7. und am Mittwoch, 9. November 2016 sind öffentliche Anhörungen zum Bundesverkehrswegeplan, den Ausführungsgesetzen zu den Bundesschienenwegen und den Bundeswasserstraßen (Montag) sowie den Bundesfernstraßen (Mittwoch) geplant.

Die Schlussabstimmung über die Entwürfe im Verkehrsausschuss soll den Planungen nach am Mittwoch, 30. November 2016 erfolgen. Anfang Dezember sollen die Gesetze durch den Bundestag verabschiedet werden. Sorgen, dass es jetzt in den Ausschussberatungen und später nach den Anhörungen noch zu für Schramberg ungünstige Änderungen am Bundesverkehrswegeplan kommen könnte, dass im Klartext gesprochen jemand den aktuellen Text zur Schramberger Stadtumfahrung wieder verwässern könnte, zerstreut Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Abgeordneter des Wahlkreises Rottweil-Tuttlingen.

Laut Volker Kauder kein Zweifel mehr am vordringlichen Bedarf

Dem Schwarzwälder Boten gegenüber erklärte Kauder: "Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Gesetz, dass in den Ausschüssen des Bundestages beraten und im Parlament verabschiedet wird.

Zu jedem Gesetz können Änderungsanträge eingebracht werden. Die Regierungskoalition entscheidet dann, ob diesen Anträgen zugestimmt wird oder nicht. Für die Eingruppierung der Talstadtumfahrung Schramberg in den Vordringlichen Bedarf sehe ich aber überhaupt kein Problem".

Nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag sei der Bundesverkehrswegeplan in seinen Festsetzungen für die Landesregierungen verbindlich. Da die Länder aber die Planungskompetenz hätten, könnten diese entscheiden, mit welchen der in den Vordringlichen Bedarf eingruppierten Maßnahmen sie die Planung beginnen wollen. Deshalb habe die Landesregierung von Baden-Württemberg – respektive Landesverkehrsminister Winfried Hermann MdL – hier einen gewissen Spielraum.

"Unser Landtagsabgeordneter Stefan Teufel MdL hat aber bereits entsprechende Gespräche geführt, damit es mit der Umsetzung des Baus der Talstadtumfahrung nach dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans durch den Deutschen Bundestag zügig vorangeht", versichert Kauder.