Rolf Rombach (CDU), Vorsitzender des Verkehrsausschusses, will nicht, dass der Planungsstau im Straßenbau Auswirkungen auf die Realisierung der Talstadtumfahrung haben könnte. Foto: Fritsche

Über Planfeststellungsverfahren wird wohl erst nach Bundestagswahl entschieden. "Nicht zu handeln, ist nicht akzeptabel".

Schramberg -  Wahrscheinlich wird erst nach der Bundestagswahl entschieden, wann mit dem Planfeststellungsverfahren für die Talstadtumfahrung begonnen wird.

Gespannte Ruhe herrscht beim Thema Talstadtumfahrung. Alle Beteiligten warten auf die Entscheidung von Landesverkehrsminister Winfried Hermann, welche Bauvorhaben zuerst und welche später in die Planung gehen. Auf der Straßenbaukonferenz Anfang März in Stuttgart hatte Hermann angekündigt, im Herbst über die Priorisierung der Straßenbauvorhaben zu informieren.

Ein genaues Datum hatte er den anwesenden Bürgermeistern, Landräten und Verbandsvertretern nicht genannt. Insider würden sich aber über einen Termin vor der Bundestagswahl am 24. September wundern. Hermann steht vor einem Dilemma: Egal, welche Kriterien er ansetzt, um eine Reihenfolge der noch zu planenden 67 Projekten für mehr als drei Milliarden Euro festzulegen – in Regionen, die nicht auf den ersten Plätzen liegen, könnten Bundestagskandidaten der Grünen vielleicht schlechter abschneiden.

2005 seien bei der Verwaltungsreform unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Erwin Teufel in Baden-Württemberg die Straßenbauverwaltungen "zerschlagen worden", wie es ein Experte formuliert. Das habe die Planungsaktivitäten verlangsamt. Bauvorhaben in der Planfeststellung ließen sich deshalb an einer Hand abzählen. Viele Maßnahmen seien zwar in der Planung, manche aber seit acht Jahren im Stadium des Vorentwurfs.

Der Planungsstau habe Folgen: Schon 2013 und 2014 seien nicht alle Bundesmittel vom Land Baden-Württemberg abgerufen worden. "Jetzt hat der Bund plötzlich das Füllhorn ausgeschüttet", erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Verkehrsausschusses Karl Rombach beim Gesprächstermin mit dem Schwarzwälder Boten. Bundesmittel in einer Höhe, die das Verkehrsministerium und die Planungsressourcen in den Regierungspräsidien weiter unter Druck setzt.

Vergiftetes Geschenk

So betrachtet sind die Gesamtmittel des Bundes von 9,5 Milliarden Euro für den Straßenbau ein "vergiftetes Geschenk" an Baden Württemberg. Die enthaltenen drei Prozent Planungsmittel sind dem Land zu wenig, 15 Prozent wären nötig. Gäbe der Bund mehr Planungsmittel, wolle er aber auch mehr Durchgriffsrechte auf die Projekte. Was wiederum das Land nicht möchte.

Ein Insider auf Bundesebene verweist weiter darauf, dass das Umweltrecht Ausnahmetatbestände erlaube, um die Planfeststellung zu beschleunigen: "Die werden von der Politik in Baden-Württemberg aber oft gar nicht mehr in Betracht gezogen". Planungszeiträume von zehn, ja bis zu 18 Jahren mit veralteten, nicht mehr gültigen Gutachten ließen sich dann vermeiden. Dass es bei großen Projekten sogar noch schneller gehen kann, zeige das Beispiel der Rheinbrücke Leverkusen, wo man schon nach vier Jahren zum Planfeststellungsbeschluss kam.

Auch was die Priorisierung der Vorhaben angeht, sehen Insider auf Bundesebene die Dinge anders als das Land: "Es gibt keine Notwendigkeit für neue Landeskriterien, weil die in denen des Bundes bereits enthalten sind". Und wie genau Verkehrsminister Hermann damit bis zum Herbst die Vorhaben bewerte, "geschehe in einer Blackbox". Dass Straßen gebaut werden, um Verkehrsprobleme schnell zu lösen, werde als Ziel aus den Augen verloren. "Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen den Parteien, aber die Wahlergebnisse sind, wie sie sind. Auf jeden Fall gilt aber: Wir brauchen auch Straßen für die Wirtschaft, nicht nur Radwege, nicht zu handeln ist nicht akzeptabel", stellt der Verkehrsauschussvorsitzende Rombach fest.

Um die Planungsengpässe zu umgehen, könnten nach einer Verwaltungsvereinbarung beziehungsweise eines Kabinettsbeschlusses Kommunen Planungen auf eigene Kosten vorantreiben. Der Schramberger Gemeinderat hat deshalb in einer Resolution "die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme von Kosten für die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen, landschaftspflegerischen Begleitpläne, floristischen und faunistischen Untersuchungen, sowie für eine Umweltverträglichkeitsstudie" erklärt. Ginge Schramberg in Vorlage, könnte das Verkehrsministerium das wohl nicht anders als konstruktiv behandeln, ist aus Stuttgart zu hören.