Erneut muss die Steige wegen Einsturzgefahr dieser Brandruine gesperrt werden. Foto: Wegner

Stadt sieht Gefährdung: Gebäudeteile werden abgebrochen. Straße soll mindestens zwei Monate dicht sein.

Schramberg - Die Steige in Schramberg ist seit Donnerstag für den Verkehr komplett gesperrt. Grund ist die Gefahr, die von einer Brandruine ausgeht.

Am 30. Juni 2010 hatte es in dem Mehrfamilienhaus an der Steige 98/100 gebrannt. Seither steht das Gebäude leer, Mauern und Balken ragen heraus. Schon einmal musste wegen akuter Gefahr die Steige gesperrt werden, damals waren dann aber die Gefährdungspunkte wie freistehende Kamine entfernt worden.

Die Baurechtsbehörde der Stadt war jedoch am Donnerstag in Kenntnis gesetzt worden, dass jetzt Teile im hinteren Bereich des Gebäudes abgebrochen und auf das Grundstück gestürzt sind, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Eine Überprüfung vor Ort habe ergeben, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleitstet sei. Jederzeit sei damit zu rechnen, so die Verwaltung, dass weitere Teile der Fassade ausbrechen und dass Gebäudeteile auch auf Gehweg und Straße stürzen. Da somit eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrsteilnehmer besteht, wurde die sofortige Sperrung der Steige angeordnet. Während der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt sind, besteht jedoch für Fußgänger weiterhin auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite die Möglichkeit, die Steige zu benutzen.

Gut zwei Monate, so rechnet Fachbereichsleiter Peter Weisser auf Nachfrage, werde die Sperrung der Steige aufrecht erhalten bleiben müssen. Es gebe zwar eine Abbruchverfügung, doch müsse der Eigentümerin zunächst Gelegenheit gegeben werden, die Sicherheit selbst wieder herzustellen. Bis die Stadt selbst eingreifen und über eine so genannte Ersatzvornahme mit dem Abbruch beginnen kann, seien Fristen von rund sechs Wochen zu wahren, so Weisser. Zwischenzeitlich sei man aber auch nicht untätig. Da der Stadt, sollte sie den Abbruch durchführen müssen, nicht unerhebliche Kosten entstehen könnten, müsse der Ausschuss für Umwelt und Technik über die erforderlichen Gelder beschließen. Dann könnte auch nach der gesetzlich vorgesehenen "angemessenen Frist" mit dem Abbruch begonnen werden.