Das Felsmassiv auf dem ein Teil der Ruine Berneck ruht, muss gesichert werden. Foto: Ziechaus

Felsen absturzgefährdet: Behörden sehen dringenden Handlungsbedarf bei Sicherung über L 175.

Schramberg - Auf einer Felskante des Bernecktals, zwischen der Talstadt und Tennenbronn, befinden sich Reste der mittelalterlichen Ruine Berneck, die als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz steht. Die Felsen, auf denen die Ruine steht, sind absturzgefährdet und eine Gefahr für die darunter verlaufende Landstraße 175 sowie für die Ruine selbst.

Jetzt sollen die Felsen gesichert werden, wie das Regierungspräsidiums Freiburg, das Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, das Landratsamts Rottweil und die Stadt Schramberg in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen. 2013 setzte das Straßenbauamt des Landratsamts Rottweil unter finanzieller Beteiligung der Stadt Schramberg Notsicherungsmaßnahmen um. Die absturzgefährdeten Felsbereiche wurden dafür mit Drahtseilen umgurtet und ein Steinschlagschutzzaun unterhalb der Ruine angebracht. Da es sich um temporäre Sicherungsmaßnahmen handle, müsse in nächster Zeit eine dauerhafte Sicherung der Felsen erfolgen, teilen die Behörden mit.

Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege, des Straßenbauamts vom Landratsamt Rottweil und der Straßenbauabteilung beim Regierungspräsidium Freiburg, des mit den Sicherungsmaßnahmen an der L 175 beauftragten Ingenieurbüros und der Stadt Schramberg hätten sich deshalb am 9. November im Rathaus zu einem Abstimmungsgespräch getroffen. Dabei sei deutlich geworden, dass dringender Handlungsbedarf für die Felssicherung im Bereich der Ruine Berneck bestünde, um eine mögliche Straßensperrung im Winter zu vermeiden. Die Felsen, auf die Ruinenmauer gegründet ist, sollen dazu in den kommenden Wochen gesichert werden.

Gleichzeitig seien seitens der Beteiligten Möglichkeiten erörtert worden, eine Beeinträchtigung der Ruinenmauer durch diese Maßnahme zu minimieren beziehungsweise zu verhindern. Es sei vorgesehen, während der Felssicherungsmaßnahmen die Ruinenmauer durch ein reversibles Drahtgeflecht temporär zu sichern. Dies diene dem Arbeitsschutz für die notwendigen Maßnahmen an den Felsen. Die Denkmalschutzbehörden seien in die Maßnahme eingebunden. Das Land als Straßenbaulastträger der L 175 trage die Kosten der Felssicherungsmaßnahmen.