Gemeinderat: Bei Umsatzbesteuerung noch bis 2020 bisheriges Vorgehen möglich

Aichhalden (lh). Die Gemeinde Aichhalden wird bei der Umsatzbesteuerung die zum Ende des Jahres 2015 geltende Fassung für sämtliche ausgeführten Leistungen auch nach dem 31. Dezember 2016 anwenden. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig.

"Wollen sie bei der Erklärung die große oder kleine Version?", fragte Kämmerer Thomas Kienzle schmunzelnd in die Runde und entschied sich für Letztere.

Die Neuregelung sei vom Gesetzgeber so kompliziert erstellt worden, dass selbst Experten auf den Finanzämtern ihre Schwierigkeiten damit hätten. Aus diesem Grunde werde die Gemeinde Aichhalden, wie übrigens auch viele andere Kommunen, von der Möglichkeit Gebrauch machen und bis zum Ende des Jahres 2020 die bisherige Regelung anzuwenden, erläuterte Kienzle.

Rat Michael Lehrer befürchtet gar eine zusätzliche halbe Stelle für die Gemeinde, wenn die Neuregelung ab 2020 bindend werde.

Mit der Novellierung sollten Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, wenn eine Gemeinde als Unternehmer auftritt. Dies ist bei der Wasserversorgung, bei Bauhoftätigkeiten und der Bereitstellung von Sportstätten der Fall.