Das Ärztehaus kommt: Die Stadt kann daher von der Baugenehmigung jetzt Gebrauch machen. Grafik: IWG/Bauart

Beschwerde der Stadt und des Medzentrums erfolgreich. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Schramberg - Im Verfahren wegen des geplanten Ärztehauses "Medzentrum Schramberg" hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) soeben den Antrag des Nachbarn (Antragsteller) auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die für das Ärztehaus erteilte Baugenehmigung abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte mit Beschluss vom 6. Juli vergangenen Jahres dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben. Die eingelegte Beschwerde der Stadt und des Medzentrums hatte Erfolg. Der 5. Senat des VGH änderte den Beschluss des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag der Nachbarn ab. Die Stadt kann daher von der Baugenehmigung jetzt Gebrauch machen.

Den Verfahrensbeteiligten ist heute zunächst nur der Tenor des Beschlusses, d.h. der Entscheidungsausspruch ohne Entscheidungsgründe bekannt gegeben worden. Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, wird die vollständige Entscheidung den Beteiligten zugestellt werden. Der Beschluss ist unanfechtbar, teilt das Gericht mit.