Für Grundstücke zwischen zwei Straßen sollen nach dem Willen des Ortschaftsrats keine zusätzlichen Erschließungsbeiträge fällig werden Foto: Ziechaus Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortschaftrat: Gremium lehnt Satzungsänderung einstimmig ab

Einstimmig lehnte der Ortschaftsrat Tennenbronn die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Satzung über Erschließungsbeiträge als "nicht gerecht" ab.

Schramberg-Tennenbronn. Nach den Äußerungen der Ortschaftsräte in Waldmössingen ("Betrug") und Tennenbronn erscheint Schramberg als Tal der Ungerechten, wenn es um "die Erschließungsbeiträge bei mehrfach erschlossenen Grundstücken" geht.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte die bisherige Satzung der Stadt bemängelt und empfohlen die Mustersatzung zu übernehmen. Dabei gehe es um Beiträge für die Erschließung von Eckgrundstücken und Grundstücken zwischen zwei Straßen. Wurden für die Erschließung mit der ersten Straße Beiträge erhoben, sollte bei der zweiten Straße die Hälfte der Kosten fällig werden.

Damit blockiere man die gewünschte Innenentwicklung, befürchtete Robert Hermann (CDU). Manfred Moosmann (Freie Liste) empfand es als ungerecht für eine zweite Erschließung zahlen zu müssen, von der ein Grundstückseigentümer "keinen Vorteil" habe.

Deshalb hob sich keine Hand auf die Frage ehrenamtlichen Ortsvorstehers Thomas Ernst nach der Zustimmung zur vorgeschlagenen Satzungsänderung.

Nach dem Ausschuss für Umwelt und Technik, der gestern Abend tagte, wird der Gemeinderat in der nächsten Woche über die Änderung beschließen.