Fachanwalt Alenxander Bechtler (Mitte) ist mit der Stadt vom Erfolg des Projekts Medzentrum überzeugt. Foto: Rath Foto: Schwarzwälder-Bote

Medzentrum: Investoren: Spätestens im April 2018 bezugsfertig / Einspruch und klare Vorgaben definiert

Das geplante Ärztehaus in der Schramberger Talstadt kommt auf jeden Fall. Es wird spätestens zum 1. April 2018 bezugsfertig sein. Das stellt der Fachanwalt für Medizinrecht, Alexander Bechtler, jetzt klar.

Schramberg. Dieser verspätete Termin gilt laut gestriger Erklärung der Kanzlei für den Fall, dass keine gütliche Einigung mit den Anwohnern des Baugrundstücks gefunden wird, die gegen die Baugenehmigung juristisch vorgegangen waren. Kommt es zu einer Einigung, kann der bisherige Fertigstellungstermin voraussichtlich gehalten werden.

In den vergangenen Tagen und Wochen seien seitens der Projektverantwortlichen und -beteiligten viele Gespräche geführt worden. Alle erkennbaren Möglichkeiten, das Bauprojekt Medzentrum wie geplant umsetzen zu können, seien analysiert, diskutiert und die notwendigen Schritte eingeleitet worden. Auch mit jenen Anwohnern, die Widerspruch gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung eingelegt hatten, hätten Vertreter der Trägergesellschaft Medzentrum GmbH gesprochen.

Klar sei nun: Der Kompromissvorschlag der Anwohner, das Gebäude um etwa zehn Meter zurückzuversetzen und in der Höhe um etwa drei Meter zu verringern, könne von der Medzentrum Schramberg GmbH nicht angenommen werden. Grund dafür sei unter anderem die Topografie und der sich verjüngende Zuschnitt des Baugrundstücks in der Lauterbacher Straße 18. Sollte das Gebäude versetzt werden, müsste es neu an das Grundstück angepasst und somit komplett umgeplant werden. Änderungswünsche seien so gravierend, dass sie nicht mit Änderungsanträgen oder Auflagen zur bestehenden Baugenehmigung umsetzbar wären.

Kompromiss inakzeptabel

Das bedeute, dass eine neue Baugenehmigung nötig wäre und das entsprechende Antragsverfahren noch einmal in Gänze durchlaufen werden müsste – auch mit erneuten Widerspruchsfristen. "Der Kompromissvorschlag ist deshalb für uns leider nicht annehmbar", bedauert der Fachanwalt für Medizinrecht Alexander Bechtler (Kanzlei HFBP). Seine Mandantin, die Medzentrum Schramberg GmbH & Co. KG, sei aber weiterhin gesprächsbereit und habe den Widerspruchsführern einen Vergleich angeboten.

Ungeachtet dessen hat die Medzentrum Schramberg GmbH vorsorglich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg Beschwerde eingelegt – wie auch die Stadt Schramberg. "Wir halten diese Beschwerde für erfolgversprechend", so Alexander Bechtler. Der Grund: Das Gericht habe nach Ansicht der HFBP Rechtsanwälte die Art der Umgebungsbebauung im maßgeblichen Bereich der Talstadt unzutreffend ermittelt.

Rechtssicherheit geschaffen

Darüber hinaus habe der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Aufstellungsbeschluss für einen rechtmäßigen Bebauungsplan der Innenentwicklung gefasst. Da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlägen, könne dieser im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll das Areal des ehemaligen Carl-Haas-Geländes als "Ärzte- und Gesundheitszentrum Schramberg" ausweisen. Mit Eintritt der sogenannten Planreife dieses Bebauungsplans könne sofort die Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Juli wegen veränderter Umstände bereits aus diesem Grund veranlasst werden (§§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs.7 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung).

Fazit: Sollte kein Kompromiss mit den Anwohnern gefunden werden, der diese überzeugt, ihren Widerspruch zurückzuziehen, werden die Mieter das Medzentrum trotzdem beziehen können. Nur eben zeitlich leicht verzögert, so Bechtler. Im Falle einer Einigung könnten die Praxen schon Ende September 2017 ihre Türen öffnen.