Ein Jahr zwei Monate auf Bewährung und Geldstrafe / Firmenrettung scheitert / Keine persönliche Bereicherung

Von Johannes Fritsche

Schramberg. Mit Spannung wurde der Ausgang des Strafverfahrens vor dem Amtsgericht Rottweil gegen einen Geschäftsführer und Gesellschafter eines bekannten Schramberger Bauunternehmens erwartet.

Nach nur zwei Verhandlungstagen kam das Amtsgericht Rottweil am gestrigen Dienstag zum Urteil gegen den Bauunternehmer, der diesmal allein und sichtlich mitgenommen auf der Anklagebank saß.

Bereits am ersten Verhandlungstag vor einer Woche war das Verfahren gegen seinen Bruder gegen Zahlung von 5000 Euro an die Staatskasse eingestellt worden.

Bankrott, Untreue, Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung waren die schwerwiegenden Vorwürfe. Zu Beginn gab der Angeklagte eine Erklärung ab, die von seinem Rechtsanwalt Gerson Trüg verlesen wurde und in die Beweisaufnahme einging. Darin räumte er im wesentlichen die in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe ein. "Es tut mir leid, dass ich nicht die Kraft hatte, rechtzeitig den Insolvenzantrag zu stellen", ließ er abschließend erklären.

Danach ging Richter Matthias Krausbeck in die Details der weiteren Beweisaufnahme. Zeugen waren zwei ermittelnde Polizeibeamten aus Tuttlingen und ein Beamter des Finanzamts Rottweil.

Einen wichtigen Punkt für den Angeklagten konnte die Verteidigung erzielen. Sie hatte nachgewiesen, dass auf ein anderes Firmenkonto umgeleitete große Geldsummen nicht privat entnommen, sondern für die Bezahlung von Löhnen und Lieferantenrechnungen verwendet wurden. Hier zahlte sich aus, dass alle Transaktionen sauber in den Buchhaltungen abgebildet worden waren.

In seinem Plädoyer wollte Staatsanwalt Frank Grundke den vor einer Woche im Verständigungsgespräch gesetzten Strafrahmen voll ausschöpfen: Ein Jahr und fünf Monate sowie Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.

Rechtsanwalt Trüg plädierte für eine geringere Strafe. Sein Mandant hätte sich nicht selbst bereichert und keine Schwarzen Kassen angelegt, sondern sogar Eigenmittel, teils vom Vater, eingebracht: "Er hatte das Unternehmen retten wollen, an dem er mit seinem Herzblut hing."

Danach zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Keine Stunde dauerte es, bis Richter Krausbeck, flankiert von den beiden Schöffen, das Urteil verkündete: Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem 5000 Euro Geldstrafe.

Strafmildernd wirkten nicht nur das umfangreiche Geständnis, die vorangegangene Einigung mit dem Finanzamt und dass keine Vorstrafen vorlagen.

"Es ging ihm nicht um Eigeninteressen, sondern um die Rettung des Familienunternehmens", räumte auch Richter Krausbeck zugunsten des Angeklagten ein.

Der war dann, wie auch sein bei der Verhandlung anwesender Vater, vom Urteil sichtlich getroffen.