Wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wurde ein 19-jähriger Schramberger vor dem Amtsgericht Oberndorf zu einer Geldstrafe und weiteren Auflagen verurteilt. Foto: dpa

Gericht ahndet Vorfall als Störung des öffentlichen Friedens. 19-Jähriger muss außerdem 20 Stunden Antiaggressionstraining machen.

Schramberg - Wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wurde ein 19-jähriger Schramberger vor dem Amtsgericht Oberndorf zu einer Geldstrafe und weiteren Auflagen verurteilt. Zwei Polizeibeamte führten den Angeklagten in den Gerichtssaal zur öffentlichen Hauptversammlung.

Beim ersten Termin vor einer Woche war er unentschuldigt fern geblieben. Deshalb hatte Richter Kopahnke die polizeiliche Vorführung für den neuen Termin verfügt. Auf einen Rechtsbeistand hatte der Angeklagte verzichtet, so saß er alleine Oberstaatsanwalt Frick und zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts gegenüber. "Werden Sie friedlich bleiben, haben Sie ein Messer dabei", fragte ihn Kopahnke. Ja, er werde friedlich bleiben, nein, ein Messer habe er nicht dabei, beteuerte er und der Richter entließ die Polizeibeamten zurück nach Schramberg.

Und warum er vor eine Woche nicht erschienen sei? Er wäre eine Hausnummer weiter umgezogen, die Vorladung habe er nicht bekommen, so seine Erklärung an den Richter. Nach diesem Vorspiel verlas Oberstaatsanwalt Frick die Anklage: Am 23. Dezember 2014 um 11.20 Uhr habe der Angeklagte im Telefonat mit seinem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit Rottweil gedroht, am 9. Januar in die damals von ihm besuchte Bildungseinrichtung zu kommen, eine Bombe zu legen und bestimmte namentlich von ihm genannte Lehrer mit dem Messer zu attackieren.

In der Folge davon wurde die Schule geräumt und die Polizei kam zum Einsatz. Auf sein Konto ging auch ein Anruf auf die Mailbox eines seiner Lehrer, dessen Abschrift verlesen wurde und dessen Inhalt von Richter Kopahnke als bedrohlich gewertet wurde. "Das stimmt alles, mir war nicht klar, was ich da sagte", erklärte der Angeklagte zu den Telefonaten. Der Anlass sei für ihn gewesen, dass er von der Schule verwiesen wurde, auf der er den Hauptschulabschluss nachmachen wollte. Er hatte gegen die Regeln und die Hausordnung verstoßen.

"Ich kann es mir nicht erklären, wie ich es geschafft habe, von der Schule zu fliegen", sagte er. Davor hatte er schon elf andere Schulen der Region aus ähnlichen Gründen verlassen müssen. Ohne vielleicht letzte Aussicht auf einen Schulabschluss habe er einfach die Nerven verloren. Der dann als Zeuge aufgerufene Berufsberater der Rottweiler Agentur für Arbeit bestätigte den Inhalt des Telefonats. Die Drohungen habe er ernst genommen. Nachmittags am selben Tag hätte der Angeklagte noch einmal angerufen, wäre wieder aufbrausend gewesen und hätte aber erklärt, er wolle den Kurs weiterbesuchen und den Hauptschulabschluss machen.

Die Sozialarbeiterin schildert den Angeklagten in ihrem Bericht als impulsiven, aggressiven Persönlichkeitstyp, der sein Verhalten bagatellisiere, spürbare Maßnahmen seien nötig. Der Angeklagte ist auch sonst kein unbeschriebenes Blatt.

Oberstaatsanwalt Frick hielt ein Blatt Papier in die Höhe: Eine Liste von Anzeigen und wieder eingestellten Verfahren. Der jetzt verhandelte Tatbestand ist für ihn voll erfüllt. Auch dass der Angeklagte dem Berufsberater gegenüber von der Amokdrohung seines jüngeren Bruders von vor einem Jahr erzählte, habe dem Berater gegenüber Druck aufgebaut.

Dass der Angeklagte bei seiner vor zwei Monaten begonnen Arbeitsstelle bis jetzt durchgehalten habe, wertete er allerdings positiv. Oberstaatsanwalt Rick plädierte im Rahmen des Jugendstrafrechts für eine Geldauflage von 400 Euro und 20 Stunden Antiaggressionstraining.

Nach kurzer Beratung erließ Richter Kopahnke das Urteil: Ein Jahr lang darf der Angeklagte ohne Zustimmung des Jugendamtes seine Arbeit nicht aufgeben, er muss 20 Stunden Antiaggressionstraining absolvieren und sich bei den beiden Lehrern des Berufsbildungszentrums und beim Berufsberater entschuldigen, schließlich noch eine Geldstrafe von 400 Euro in acht monatlichen Raten an den Schramberger Kinderschutzbund entrichten sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Falls er gegen die verhängen Sanktionen verstoße, drohe ihm Arrest. "Sie sind von der Persönlichkeit her noch nicht ausgereift, deshalb kommt das Jugendstrafrecht zum Zuge.

Dass Sie alles eingeräumt haben, wird positiv gewertet", erklärte der Richter. Diese Prahlerei, im Negativen der Größte zu sein, brauche es jetzt nicht mehr, denn mit der Arbeit, die ihm Freude mache, habe er mehr Selbstständigkeit und stelle er jetzt etwas dar. "Mir geht es auch darum, dass Sie denen ins Auge schauen, denen Sie Angst gemacht haben, und die um Entschuldigung bitten, das gehört zum Erwachsenwerden", schloss Richter Kopahnke. Da Oberstaatsanwalt und Angeklagter auf weitere Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig. Der frisch Verurteilte erfüllte umgehend einen Teil der verhängten Auflagen: Er ergriff die Hand des Berufsberaters und entschuldigte sich für sein Verhalten.